Antwort auf die Anfrage des AKS – Recht auf Guthabenkonten – Stadtsparkasse München

Hintergrund der Anfrage war die Feststellung, dass Flüchtlingen und auch anderen Personen in München immer wieder die Einrichtung eines Guthabenkontos bei Banken verwehrt wird. Dies betrifft auch die Stadtsparkasse München. Selbst bei der zeitaufwändigen Begleitung der KlientInnen sind nicht selten Diskussionen zu führen, die je nach Beharrlichkeit zu Erfolg führten oder eben nicht. Dies, obwohl Konten offensichtlich eingerichtet werden müssten (vgl. Anfrage).

Link zur Anfrage (pdf): AKS Sparkasse An frage
Link zur Antwort (pdf): AKS Sparkasse Antwort-1

Die Antwort der Stadtsparkasse an den AK Kritische Soziale Arbeit ist eigentlich klar und deutlich:
„Eine Abgrenzung zwischen Gesellschaftsschichten erfolgt ausdrücklich nicht.“ „Die Stadtsparkasse München stellt jeder Bürgerin und jedem Bürger in ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag einmal ein Girokonto für Jedermann auf Basis der freiwilligen Selbstverständniserklärung der im Zentralen Kreditausschuss organisierten Verbände zur Verfügung.“

Bei Beschwerden ist zuständig:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Ausnahmen zum bestehenden Recht auf ein Guthabenkonto (vgl. Fußnoten in der Anfrage und Antwortschreiben): Flüchtlinge mit Fiktionsbescheinigung, Personen denen bereits einmal ein Konto bei der Stadtsparkasse gekündigt worden ist.

Eine an die Postbank gerichtete Anfrage ist noch in der Zentrale in Bonn in Bearbeitung.

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