Archiv der Kategorie: Debatte (kontroverse Themen)

Gegen das Genderverbot

Der AKS-München stellt sich klar gegen das Genderverbot.

Das „Genderverbot“ der Bayerischen Staatsregierung ist ein Rückschritt für die sprachliche Vielfalt und den respektvollen Diskurs in unserer Gesellschaft. Es verwehrt die Möglichkeit, geschlechtergerechte Sprache zu fördern und trägt zu einer exklusiven und diskriminierenden Atmosphäre bei. Es ist unerlässlich, dass staatliche Institutionen die Entwicklung einer inklusiven Sprache unterstützen, um allen Menschen gerecht zu werden.

Weitere Stellungnahmen zum Verbot geschlechtergerechter Sprache findet ihr hier:

https://www.geschlechtergerechtesprache.de/#top

https://www.lakof-bayern.de/nachrichten/nachrichten/stellungnahme-zum-kabinettsbeschluss-der-bayerischen-staatsregierung-vom-19-03-2024-bzgl-der-gendergerechten-sprache

https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/

Petitionen/Offener Brief unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/stoppt-das-genderverbot

https://www.geschlechtergerechtesprache.de/#unterzeichnen

Der AKS München befürchtet drastische Folgen der Corona-Krise für Adressat*innen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Sozialen Arbeit

–> AKS Stellungnahme vom 29.03.2020 als PDF Datei <–

Das großflächige Einfrieren von Angeboten der Betreuung, Beratung und Begleitung von hilfebedürftigen Menschen im Zuge der Corona-Krise hat nach Ansicht des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit (AKS) München weitreichende Folgen. Menschen in schwierigen Lebenslagen sind unter den aktuellen Bedingungen ganz besonders auf die Dienstleistungen der Sozialen Arbeit angewiesen. Viele hilfebedürftige Menschen bleiben jedoch jetzt in Krisenzeiten ohne persönliche Betreuung und Begleitung, da Kontaktbeschränkungen auch für Mitarbeitende sozialer Einrichtungen gelten. Zum anderen sind Sozialarbeitende v. a. in stationären Angeboten und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete nicht ausreichend vor Ansteckung geschützt. Eine Aufforderung ergeht an alle Verantwortlichen, klare Leitlinien für den Erhalt von Angeboten im Krisenmodus zu etablieren und den Schutz der Mitarbeiter*innen vor allem an Stellen mit hoher Kontaktdichte zu gewährleisten.

Folgende Forderungen stellen wir im Rahmen unserer Profession als Sozialarbeiter*innen:
· Forderungen für die Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
· Forderung für die Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen
· Forderung nach zusätzlichen finanziellen Hilfen für Menschen im Hartz-IV-Bezug
· Forderung nach vermehrter interdisziplinärer Zusammenarbeit
· Aufforderung an Arbeitgeber*innen in Sozialen Einrichtungen: Schutz von Risikogruppen in der Mitarbeiter*innenschaft, Unterstützung belasteter Bereiche

++ Bitte beachten Sie: Aufgrund der sich dynamisch verändernden Situation führen wir in diesem Paper nur einige Bereiche der Sozialen Arbeit beispielhaft an; ähnliche Auswirkungen sind für alle Bereiche der Sozialen Arbeit anzunehmen. ++

Forderungen für die Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Dass Kinder, Jugendliche und Eltern gerade wegen der Ausgangsbeschränkung Ansprechpartner*innen brauchen, die ihnen professionell und vertraulich zur Seite stehen, zeigt die Einstufung der Kinder- und Jugendhilfe von der Stadt München als systemkritisch. Ein Abbruch sämtlicher Beratungskontakte führt zu Verunsicherung, Ängsten und Konflikten.

Fachkräfte aus dem Bildungsbereich (Kita und Schule) müssen sich um Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Familien bemühen. Wir schlagen vor, dass die jeweiligen Bezugspädagog*innen aus den Kitas und alle Klassenlehrkräfte aktiv telefonisch oder per Instant-Messaging auf die Familien zugehen und Beratung in dieser für alle herausfordernden Stresssituation anbieten. Die Schulsozialarbeit muss den ihnen bekannten Schüler*innen und Eltern, bei denen bereits Unterstützungsbedarf bekannt war, ebenfalls aktiv Beratung anbieten. Teilweise findet all dies bereits statt, aber noch längst nicht flächendeckend und an alle Altersgruppen gerichtet.

Aus Ländern, die bereits länger mit Ausgangsbeschränkungen leben, ist bekannt, dass Kinder und Mütter einem erhöhtem Gewaltrisiko ausgesetzt sind . Kindern, die durch eine dauerhafte Betreuung Zuhause gefährdet sind, muss der Zugang zur außerschulischen Betreuung in Kita oder Hort wieder ermöglicht werden, und wenn es nur am Vormittag ist. Teilweise wird dies bereits so praktiziert.

Eine gezielte Informationskampagne für Beratungs- und Hilfezugänge über die Sozialen Medien (Instagram, TikTok, YouTube, Twitch) würde viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene derzeit gut erreichen, da sie noch mehr als sonst mit ihren Geräten aktiv sind. Persönliche Kontakte mit den Familien sollten unter Einhaltung des Infektionsschutzes zumindest in Krisensituationen ermöglicht werden .

Den Fachkräften muss weiterhin das bestehende ISEF (Insoweit erfahrene Fachkraft) Netzwerk in Fällen von Kindeswohlgefährdung beratend zur Seite stehen. Ebenso muss allen Fachkräften unkompliziert Supervision zur Verfügung stehen.

Viele Kolleg*innen berichten davon, dass ihnen die zunehmende Verknappung der stationären Plätze große Sorge bereitet. Kinder können unter den derzeitigen krisenhaften Umständen teilweise nicht nach Hause entlassen werden. Die Kommunen müssen hier schnell und unkompliziert zusätzliche Ressourcen und Quarantänemöglichkeiten, z. B. in leerstehenden Hotels, schaffen. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) bzw. die Bezirkssozialarbeit, die Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung und die Träger müssen bei Platzsuche und Zuweisung entlastet werden.

Besonders belastete Bereiche wie der ASD, die stationäre Jugendhilfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe brauchen personelle und finanzielle Unterstützung; Kolleg*innen aus anderen Bereichen, deren Angebote momentan zurückgefahren werden, sollten flexibel dort eingesetzt wer¬den, wo der Bedarf am höchsten ist (s. „Sozialpakt“).

Forderung für die Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen

Für Geflüchtete stellt die momentane Situation eine extreme und existenzielle Belastung dar. Im Gegensatz zur durchschnittlichen Bevölkerung haben Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften weder eigene Sanitäranlagen noch Küchen. Ihre Privatsphäre ist extrem eingeschränkt, eine soziale Distanzierung unmöglich. Die einfachsten Hygieneempfehlungen wie Händewaschen können nicht eingehalten werden, weil es z. T. nicht einmal Seifenspender in den Gemeinschaftsräumen gibt. Wie die Isolation einzelner Erkrankter in einer Unterkunft umgesetzt werden soll, ist bisher nicht geklärt; die Geflüchteten müssen befürchten, mit mehreren hundert Menschen im selben Gebäude isoliert zu werden. Diese Situation ist für diese vulnerable Gruppe außerordentlich beängstigend und teilweise retraumatisierend.

Die Hauptamtlichen in den Unterkünften haben weder ausreichend Informationen, wie sie ihre Arbeit aufrecht erhalten sollen, noch Schutzausrüstung. Dennoch ist der Verbleib von Sozialarbeitenden in den Unterkünften notwendig, um den Bewohner*innen Halt zu geben und ein gewisses Maß an Normalität und Sicherheit zu gewährleisten.

Bei allen Einsätzen vor Ort muss allerdings die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeiter*innen gewährleistet sein. Der Einsatz in risikoreichen Einrichtungen darf nicht erzwungen werden und muss dem Gebot der Eindämmung der Pandemie folgen. D. h. beispielsweise keine Einsätze als Springer*innen oder Aushilfen in verschiedenen Einrichtungen. Die Gesundheit von Mitarbeiter*innen wie Adressat*innen darf nicht gefährdet werden, um (vermeintliche) Bedingungen zur Refinanzierung oder von Zuschussgebern zu erfüllen, wie es eine entsprechende Klausel im Sozialpakt vermuten lässt.
Wir schließen uns außerdem der Forderung der Flüchtlingsräte an, wonach weitergehende Maßnahmen zum Schutz von geflüchteten Menschen getroffen werden müssen, insbesondere bezüglich einer angemessenen und sicheren Wohnform.

Forderung nach zusätzlichen finanziellen Hilfen für Menschen im Hartz-IV-Bezug

Die Einschnitte im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben werden für viele Menschen zu ei¬ner existenziellen Bedrohung. Während Familien mit stabilem Einkommen in der Regel über Rücklagen verfügen, um die Zusatzbelastungen eine Zeit lang ausgleichen zu können, ist dies für Bezieher*innen von Sozialleistungen wie Hartz-IV unmöglich. Der monatliche Regelsatz berücksichtigt keine Mehrkosten aufgrund von Notvorräten, Lieferkosten oder Produktverknappung durch Hamsterkäufe. Das Problem wird dadurch verschärft, dass immer mehr Tafeln bundesweit schließen. Auch die kostengünstigen Mittagstische in Schule oder Kita fallen weg. Ältere, kranke und behinderte Menschen werden sich mit Lebensmitteln beliefern lassen und dafür erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen müssen. Zudem ist durch die Zunahme von Betriebsschließungen und Insolvenzen mit einem massiven Anstieg von Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Verschuldung und Armut zu rechnen.

Verbände und Wissenschaftler*innen haben deshalb Sonderzahlungen für alle Menschen im Leistungsbezug gefordert . Im Sozialpaket der Bundesregierung vom 23.3.2020 wurde diese Forderung nicht berücksichtigt. Der AKS München hält die Forderung dennoch aufrecht, den monatlichen Regelsatz von Hartz-IV und Sozialhilfe vorübergehend zu erhöhen.

Wir fordern außerdem einen einmaligen Zuschlag für alle leistungsberechtigten Haushalte für die Anschaffung von Laptop und Drucker. Nachdem zu erwarten ist, dass die Isolationsmaßnahmen über mehrere Wochen anhalten werden, muss die gesellschaftliche Teilhabe einkommensschwacher Familien über elektronische Medien sichergestellt werden. Viele der hilfebedürftigen Familien leben in äußerst beengten Wohnverhältnissen und sind sozial weniger gut vernetzt. Telefon und Internet sind die einzigen Medien, mit denen Sozialkontakte nach Außen verlässlich aufrechterhalten werden können. Auch die Schulen haben während der Schulschließungen komplett auf E-Learning umgestellt. Viele einkommensschwache Haushalte besitzen jedoch nicht die notwendigen internetfähigen Geräte und Drucker, um die verschickten Unterlagen abzurufen und an E-Learning-Angeboten teilzunehmen. Die Stadt München hat vor einigen Wochen bereits für alle Schüler*innen im ALGII-Bezug 250 Euro bewilligt – diesem Beispiel sollten die Länder folgen. Der Zugang zu Bildung und Teilhabe muss gewährleistet sein!

Forderung nach mehr interdisziplinärer Zusammenarbeit

Um die Menschen in der Krise umfassend zu begleiten, hält der AKS München eine Zusammenarbeit mit relevanten Disziplinen, v. a. dem Erziehungsdienst, Psycholog*innen, Therapeut*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen und weiteren helfenden Professionen, für dringend erforderlich. Dies ist in dieser komplexen Situation entscheidend, um das psychosoziale Wohlergehen der Menschen zumindest in der Balance zu halten. Gute interdisziplinäre Absprachen in den Helfersystemen helfen außerdem, die Arbeitslast gut zu verteilen und Doppelarbeit möglichst zu vermeiden.

Aufforderung an Arbeitgeber in Sozialen Einrichtungen: Schutz von Risikogruppen in der Mitarbeiter*innenschaft, Unterstützung belasteter Bereiche

Die Öffentlichen und Freien Träger sind aufgefordert, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu garantieren. Risikogruppen innerhalb der Teams müssen besonders geschützt werden! Über die Möglichkeiten der individuellen Krankschreibung oder einer, sofern vorgesehenen, Freistellung hinaus, appelliert der AKS München an die Träger und Verbände, schnelle und unbürokratische Freistellungen ohne Lohneinbußen für Risikogruppen zumindest dort zu gewährleisten, wo die Tätigkeit nicht von zu Hause aus durchgeführt werden kann.

Soziale Arbeit muss sich weiterhin aktiv einbringen und das Wohlergehen ihrer Adressat*innen so gut als möglich gewährleisten – Soziale Arbeit ist eine systemrelevante Berufsgruppe!

München, den 29.03.2020

kritischesozialearbeit@gmx.de

AKS Rede zum heutigen Drogentotengedenktag

Heute ist Drogentotengedenktag. Hierzu hält der AKS am Marienplatz eine Rede.
308 der 1207 Drogentoten sind 2017 in Bayern verstorben.
Unsere Rede findet sich zum Download hier:
Rede AKS zum Drogentotengedenktag 2018 final

Rede AKS zum Internationalen DrogenTotenGedenktag am 21.7.2018
Auch wir vom AKS möchten etwas zum internationalen Drogen-Toten-Gedenktag beitragen.
Als Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit wollen wir hier und heute unsere Position zur nationalen und internationalen Drogenpolitik ansprechen. Wir wollen aber auch zu der Rolle Stellung beziehen, in der wir als SozialarbeiterInnen in diesem Zusammenhang oftmals gesehen, zum Teil sogar gedrängt und funktionalisiert werden.
Die RednerInnen vor uns haben schon gut erörtert, worum es heute geht. Wir gedenken der vielen Drogentoten, die wir auch als Opfer der internationalen restriktiven Drogenpolitik sehen. Und da es der Internationale Drogentotengedenktag ist, wollen wir auch die globalen Ausmaße dieser Politik hier und heute ansprechen.
Uns geht es hier nicht nur um die Drogentoten, die aufgrund verunreinigter Substanzen sterben, sondern auch um die gesellschaftlichen Umstände in denen DrogengekonsumentInnen clandestin leben müssen.
Uns geht es aber auch darum, der vielen Toten zu gedenken, die als s.g. „Kollateralschäden“ in Folge von Landvertreibungen, Drogenkriegen und drogenfinanzierter Kriege in Kauf genommen werden.
Aus der Geschichte wissen wir, Prohibition führt zu weiterer Verelendung der Konsumenten und der Produzenten (gemeint sind hier die Bauern und Arbeiter auf den Feldern), und führt zu scham- und skrupelloser Bereicherung der Profiteure.
Die Profiteure sind nicht nur die mexikanischen Kartelle oder die Taliban weit weg, sondern auch die Waffenlieferanten und skrupellose Händler vor Ort, deren maßlose Gewinne mit tatkräftiger Unterstützung aus Europa aufrechterhalten und gesichert werden.
Und das nicht nur durch deutsche Waffenlieferungen von z.B. Heckler & Koch, sondern allein schon durch die Prohibitionspolitik, die diese dunklen Geschäfte des organisierten Verbrechens erst möglich und so richtig profitabel macht.
Es kommt zu Korruption bis in die höchsten Ebenen, zu Landvertreibungen der örtlichen Bevölkerung. Fluchtursachen werden so aktiv geschaffen.
Diese Politik dient aber auch dem weiteren Ausbau eines Überwachungsstaates, dem Ausbau von s.g. Polizeiaufgaben, eines Überwachungswahns hier in Bayern und der Durchsetzung eines Generalverdachtes gegenüber jedem Drogengebraucher.
Es sollte klar sein, dass Prohibition weder die Produktion noch den Konsum von Rauschmitteln unterbindet.
Dealer und Konsumenten aber auch neue Stoffkombinationen finden immer ihren Weg, selbst in die Knäste. So kommt es seit Jahrzehnten zu immer wieder „neuen“ Drogencocktails wie s.g. DesignerDrogen, Legal Highs, Badesalze, zu so absurden Kombinationen wie Krokodil, eine teuflische Mischung aus Hustensaft, Benzin, Farbverdünner, Salzsäure und rotem Phosphor als Heroinersatz oder dem nun auch schon seit Jahren etablierten Crystal Meth.
An den Infoständen hier können Sie sich über die Wirkungen und Gefahren der verschiedensten Mittel und Substanzen informieren.
Der Mensch findet immer seinen Weg zum Rausch und zur Droge.
Durch die Prohibitionspolitik profitieren kriminelle Banden von dem Elend, welches die Prohibition schafft und weiter verschärft.
Diese Politik verhindert einen selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Umgang mit Rauschmitteln und sorgt für eine massive Kriminalisierung und Verelendung von Konsumenten.
Und wir, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, sollen dieses forcierte Elend verwalten und verstecken. Wir sind aber keine Elendverwalter.
Unsere Aufgabe ist es nicht und kann es nicht sein, das Leben im Elend zu befrieden. Unsere Aufgabe besteht darin, gesamtgesellschaftlich die Lebensbedingungen zu verbessern.
Das ist unser Selbstverständnis als kritische SozialarbeiterInnen.
Lassen Sie uns kurz auf Beispiele blicken, wie es anders laufen kann.
 Uruguay hat als erstes Land auf der Welt Cannabis legalisiert, und damit die Cannabis-Mafia ruiniert und im Gegenzug die Steuereinnahmen erhöht
 In Staaten der USA, wie z.B. Colorado, bekommt man die Vorteile der Abkehr von der Prohibition deutlich zu spüren. Die Legalisierung des Marktes führt zur Entkriminalisierung der Konsumenten
 Erst kürzlich, Mitte Juni, hat das kanadische Abgeordnetenhaus mit überwiegender Mehrheit und der Senat ein Gesetzt verabschiedet, welches den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisiert
 Auch Portugal entwickelt sich in eine solche Richtung, und das Beispiel Holland muss inzwischen ja schon nicht mal mehr erwähnt werden
Deshalb fordern auch wir:
 Straffreiheit für den Besitz illegalisierter Substanzen und die Mittel für Strafverfolgung umzusteuern und für Prävention aufzuwenden
 eine kostendeckende Finanzausstattung für Soziale Arbeit, anstatt einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu schaffen und Konkurrenzsituationen auf Kosten der KlientInnen zu fördern
 die kontrollierte Vergabe von Substanzen und die Schaffung von Konsumräumen, um sicheren, risikoarmen Konsum zu gewährleisten, sowie eine schnelle professionelle Erst Hilfe im Drogennotfall sicher zu stellen
 Drugchecking, um Stoffe auf Verunreinigungen prüfen lassen zu können, um auch den DrogengebraucherInnen einen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
 Verpackungen mit Hinweisen zur Substanz und Konsumform einschließlich Warnhinweisen etwa zur Reinheit und Zusatzstoffen ähnlich wie beim bayrischen Reinheitsgebot
 Durch die Lebensmittelüberwachung kontrollierte Produktqualität
 Produkthaftung für Händler und Hersteller
 Erhebung von zweckgebundenen Steuern auf verkaufte Substanzen für Prävention und medizinische Hilfen
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann
 eine deutliche Verringerung gesundheitlicher Risiken und Schädigungen Drogen gebrauchender Menschen erreicht werden
 eine weitgehende Austrocknung des Schwarzmarktes und eine drastische Reduzierung der s.g. Beschaffungskriminalität erfolgen
 mit den Produzenten Fair Trade Lösungen und damit bessere Arbeits- und Lebensbedingungen ausgehandelt werden

Wir als kritische SozialarbeiterInnen stehen ein, für eine Gesellschaft in der ein selbstbestimmter und selbstverantwortlicher Umgang mit Drogen erlaubt und möglich ist.