Archiv der Kategorie: Flucht & Migration

Ausführliche Stellungnahme zur neuen BIR- und MBE- Förderrichtlinie zum 1. Januar 2027

3 Jahre sind nicht genug! Integrationsprozesse folgen keinem Schema F und Menschenrechte haben kein Ablaufdatum.

Zunächst möchten wir anmerken, dass wir den Beschluss der Bundesregierung die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) als zentrales Instrument der Integrationspolitik in Deutschland fortzuführen sehr begrüßen. Ebenso begrüßen wir die Bereitschaft der Bayerischen Landesregierung die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) als ergänzendes Angebot auf Landesebene fortzuführen. Das Vorhaben des Bayerischen Innenministeriums das Fördervolumen für die Beratung um 20 Prozent zu kürzen, kritisieren wir jedoch aufs Schärfste. Zugleich wollen wir den Zeitpunkt, zu dem sowohl die BIR als auch die MBE- Förderrichtlinie überarbeitet werden, nutzen, um unsere Erfahrung und fachliche Expertise sowie unsere sich daraus ergebenden Forderungen einzubringen. Mit unserer Kritik zur BIR beziehen wir uns auf den Arbeitsentwurf BIR IV Stand 10.04.2026. Für die neue MBE Förderrichtlinie liegt uns noch kein Entwurf vor, wir beziehen uns in diesem Fall auf die aktuelle Richtlinie, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

1. Eingrenzungen der Zielgruppe sind diskriminierend, widersprechen dem Grundgesetz und verhindern eine nachhaltige Integration

Die zeitliche Einschränkung der Beratung auf „grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise“ (BIR) sowie „bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels“ (MBE) verleugnet die deutschen starren bürokratischen Hürden und ignoriert die Individualität von Integrationsprozessen. Die Annahme, dass diese nach drei Jahren abgeschlossen sind, entspricht schlichtweg nicht der Realität. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Während die interkulturelle Öffnung der deutschen Behörden ineffektiv zurückbleibt und stattdessen neue Hürden durch häufige Änderungen im Migrationsrecht geschaffen werden, werden unterschiedliche Bildungsbiografien, Analphabetismus, Traumatisierungen, Alleinerziehung und andere Faktoren im individuellen Integrationsprozess ausgeblendet. Allein die Wartezeit bis zur Erlangung des ersten Aufenthaltstitels oder auf den Familiennachzug nimmt oft mehrere Jahre in Anspruch. Ebenso Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen sowie der Besuch von Sprachkursen, die Voraussetzung für eine Integration in den qualifizierten Arbeitsmarkt sind. Es ergibt keinen Sinn, dass die Beratung genau dann endet, wenn viele Menschen erst soweit in Deutschland angekommen sind, dass nachhaltige Integration beginnen kann!

Darüber hinaus halten wir diese Einschränkungen auch rechtlich für höchst problematisch:

Die Einleitung des SGBI garantiert jedem Menschen einen „Anspruch auf Beratung über seine Rechte nach diesem Gesetzbuch“, die Genfer Flüchtlingskonvention Menschen mit Schutzstatus „…auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren Staatsangehörigen…“. Zugleich darf gemäß Artikel 3 unseres Grundgesetzes niemand „wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft…benachteiligt werden“.

Genau dies ist aber der Fall, wenn Menschen, denen aufgrund von Sprachbarrieren und mangelnder Digitalisierung ein Zugang zu anderen Beratungsangeboten wie allgemeiner Sozialberatung und Regeldiensten in der Realität unmöglich ist Migrationsberatung nur in den ersten drei Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland gewährt wird. Gerade die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft werden dadurch allein gelassen und haben nicht mehr die Möglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen!

Nicht zuletzt volkswirtschaftlich betrachtet ist eine Verlängerung der Beratungsdauer sinnvoll. Fehlende Beratung führt zu falschen oder verspäteten Anträgen, Leistungsentzug, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, gesundheitlichen Problemen und Integrationsabbrüchen. Jeder dieser Punkte verursacht deutlich höhere Kosten als eine bedarfsorientierte, längerfristige Beratung.

Ebenso wenig Sinn ergibt die Einschränkung der Zielgruppe auf  „Migranten und Migrantinnen… mit dauerhaftem Bleiberecht“ (BIR). Damit wären zum Beispiel Migrant*innen mit einem Aufenthalt für Studium oder FSJ von der Beratung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um potentielle zukünftige Fachkräfte, die der deutsche Arbeitsmarkt dringend braucht!

Deshalb lautet unsere konkrete Forderung:

FIB und MBE müssen allen Geflüchteten und Migrant*innen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer in Deutschland zur Verfügung stehen!

2. Eingrenzungen der Beratungsthemen sowie die Definition des „förderschädlichen Verhaltens“ widersprechen dem Grundsatz einer ergebnisoffenen und unabhängigen Beratung

In beiden Richtlinien ist ausdrücklich definiert, dass die Beratung  „an die jeweiligen Bedürfnisse der zu beratenden Personen anzupassen ist“ (BIR)bzw. „eine bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatung sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards“ (MBE) gewährleistet werden soll. Schon jetzt können wir aber beobachten, dass im Rahmen eines Reformprozesses der MBE Beratungsthemen eingeschränkt werden müssen – dies stellt einen deutlichen Eingriff in die qualifizierte Beratungstätigkeit  von Sozialarbeiter*innen dar und beschneidet deren Fachlichkeit. Laut BIR-Entwurf wird mit einer „Aufhebung des Zuwendungsbescheides“ bei „Förderschädlichem Verhalten“ der Beratungsstellen gedroht. Hierzu zählen unter anderem Tätigkeiten „die gesetzlich vorgesehene Maßnahmen des Bundes oder des Freistaates Bayern insbesondere im Zusammenhang mit der Bezahlkarte oder Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht, unterlaufen, stören oder gar verhindern“. Stattdessen soll „insbesondere auf eine bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreisepflicht beziehungsweise … auf entsprechende Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung hingewiesen werden…“. Diese Einschränkungen greifen massiv in die Unabhängigkeit der Freien Wohlfahrtsverbände ein, die ihnen gemäß SGB 12 §5 (2) „Die Träger der Sozialhilfe achten die Selbstständigkeit der Wohlfahrtsverbände in Zielsetzung und Durchführung“ gesetzlich zugesichert ist.

Der Satz „Tätigkeiten im Rahmen der Asylverfahrensberatung (AVB) und der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende werden nicht von der Flüchtlings- und Integrationsberatung umfasst“ war bisher insofern nachvollziehbar, dass die AVB gemäß §12a des Asylgesetzes als eigenständiges Beratungsangebot gefördert wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesinnenministerium bereits angekündigt hat, die Finanzierung ebendieser Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen, halten wir ihn jedoch für katastrophal. Es würde demnach in Zukunft für Asylbewerber*innen keinerlei Zugang zu behördenunabhängiger Rechtsberatung mehr bestehen.

Ebenfalls extrem kritisch sehen wir die Formulierung, dass „Rückkehr-, Anerkennungs-,… und Einbürgerungsberatung sowie Formularhilfe und Sprachmittlung für andere (Leistungs-) Behörden und Regeldienste“ laut BIR Entwurf kein Aufgabenschwerpunkt der Beratung sein sollen. Denn in der Realität sind die Migrationsberatungsstellen für viele Migrant*innen die einzige Möglichkeit Unterstützung beim Antrag auf Leistungen und der Kommunikation mit Ämtern und Behörden zu erhalten. Eine Beratung in einfacher Sprache oder mit Einsatz von Sprachmittler*innen wird von den Regeldiensten nicht angeboten. Somit führen die Einschränkungen zu einer massiven strukturellen Benachteiligung von Migrant*innen. Sie untergraben Grundprinzipien der Sozialen Arbeit: Soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Achtung der Vielfalt.

Deshalb lautet unsere konkrete Forderung:

Die Inhalte der Beratung müssen sich an den Bedarfen der Klient*innen orientieren und nicht an politischen Vorgaben, die fachliche Freiheit der Beratungsstellen muss gewahrt werden. Der Passus des förderschädlichen Verhaltens muss aus der BIR gestrichen werden. Ebenso darf weder in BIR noch MBE-Förderrichtlinie eine Einschränkung der Beratungsthemen festgeschrieben werden.

Die Berater*innen der MBE und FIB sind hochqualifizierte Fachkräfte, die Integration individuell, nachhaltig und erfolgreich unterstützen können – wenn man sie lässt. Die aktuellen Förderrichtlinien beschneiden diese Fachlichkeit durch thematische Verbote und eine starre zeitliche Begrenzung.

Das führt zu struktureller Benachteiligung von Menschen mit Migrationsbiografie und schwächt die Integrationspolitik insgesamt.

Wir fordern eine Reform der MBE Förderrichtlinie sowie der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) auf Landesebene im Sinne einer menschenrechtsorientierten, gerechten und professionellen Migrationsarbeit. Die Fördermittel der FIB und MBE dürfen nicht gekürzt werden, um weiterhin Fachlichkeit zu ermöglichen, Rechte zu sichern, interkulturelle Öffnung der Gesellschaft zu fördern und Integration nachhaltig zu stärken.

Stellungnahme zum geplanten Bau eines Abschiebeterminals in München

Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München beobachtet, dass Abschiebungen von der Politik zunehmend um jeden Preis und mit steigender Gewalt durchgesetzt werden. Dies führt auch dazu, dass immer mehr Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, wie ältere Personen, Menschen mit Behinderung und schwerstkranke Menschen abgeschoben werden – teils direkt aus stationärer Behandlung heraus. Auch kommt es vermehrt zu Familientrennungen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl und anderen Schutzstatus seit Jahren von der Bundes- und Landesregierung eingeschränkt werden. Zudem werden immer mehr Staaten, in denen die Verfolgung Andersdenkender praktiziert wird, von unserer Politik im Sinne einer angeblichen innenpolitischen Opportunität auf eine generelle „Eindämmung“ der Migration als „sicher“ eingestuft. Damit wird das Grundrecht auf Asyl immer weiter ausgehöhlt.

Das geplante Abschiebeterminal am Münchner Flughafen verschärft diese Situation weiter. Deshalb wenden wir uns klar gegen die Aussage des Katholischen Sozialdienstes, der den geplanten Neubau begrüßt. Die derzeitige räumliche Situation sei „für beide Seiten problematisch“, so Leiter Franz Kohlhuber, „neue Räume könnten beispielsweise für Familien von Vorteil sein“ (SZ-Artikel vom 17.3. „Proteste gegen Abschiebeterminal am Münchner Flughafen“).

Diese Stellungnahme stößt bei uns auf Unverständnis. Die Begründung, eine verbesserte Koordination bei der Begleitung von Abschiebungen führe zu einer Entlastung der Betroffenen ist zynisch, irritierend und problematisch. Umso mehr da der geplante Abschiebeterminal am Ende einer verfehlten Asylpolitik steht. Gerade die Soziale Arbeit als Anwältin für verfolgte Menschen und als gesellschaftspolitische Akteurin muss für eine klare Positionierung im Sinne des Schutzes von Menschenwürde stehen. Sie darf sich nicht auf materielle und räumliche Gegebenheiten bei Abschiebungen beschränken.

Auch vor diesem Hintergrund fordern wir den Stopp des Baus des Abschiebeterminals und die Rückkehr zu einer menschenwürdigen Asylpolitik. Dies impliziert auch Positionierung aller sozialer Akteure.

Folgt uns gerne bei Insta:
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3 Jahre sind nicht genug!

Migrationsberatung bedarfsgerecht gestalten und nicht nach Schema F

Wir erleben täglich, wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe für Migrant*innen eingeschränkt werden. Als Fachkräfte in der Migrationsarbeit sehen wir uns zunehmend gezwungen, Menschen lediglich weiterzuverweisen, statt ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten. Grund dafür sind staatliche Förderrichtlinien, die Beratung auf 3–5 Jahre begrenzen – ein strukturelles Hindernis, das den Kern sozialer Arbeit untergräbt.

Die zeitliche Begrenzung von Beratung ist nichts anderes als eine politische Barriere gegen Teilhabe. Sie trifft die Schwächsten am härtesten. Sie verhindert nachhaltige Integration. Sie widerspricht dem Gleichheitsprinzip und dem Anspruch einer demokratischen, sozialen Gesellschaft, und nicht zuletzt führt sie zu einem Stellenabbau in der Sozialen Arbeit durch die Hintertür. Denn dadurch sinken zwar nicht die Bedarfe, aber die Beratungszahlen.

Sozialarbeit ist keine Verweisstelle. Unser Auftrag ist es, soziale Gerechtigkeit zu fördern, Menschenrechte zu schützen, Vielfalt zu achten und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Menschenrechte, Demokratie und Sozialstaatlichkeit sind unteilbar – sie gelten für alle.

Wir rufen alle dazu auf, gemeinsam Haltung zu zeigen und unsere Stimme zu erheben.

Unsere Forderungen:

Migrationsberatung für alle – unabhängig von Status und Aufenthaltsdauer

Die zeitliche Begrenzung der Beratung ist strukturell diskriminierend, widerspricht dem Grundgesetz und verhindert nachhaltige Teilhabe. Besonders vulnerable Gruppen werden dadurch allein gelassen und verlieren den Zugang zu ihren Rechten.

Fachliche Freiheit statt politischer Vorgaben

Thematische Verbote und Einschränkungen der Beratungstätigkeit behindern professionelle Sozialarbeit. Beratung muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren – nicht an politischen Interessen.

Reform der Förderrichtlinien im Sinne einer menschenrechtsorientierten, gerechten und professionellen Migrationsarbeit

Integrationskurse: Pressemitteilung von 28 Organisationen

Arbeitsmarktintegration in Gefahr | Hilferufe von Betroffenen aus Bayern, die im Durchschnitt eineinhalb Jahre ohne Deutschkurs bleiben

Ein Großteil der Geflüchteten hat aktuell keinen Zugang mehr zu Sprachkursen, die der Integration dienen. Dies verhindert Teilhabe und schafft erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten. Deshalb fordern 28 bayerische Organisationen den Bayerischen Ministerpräsidenten auf, seine Vorreiterrolle einzunehmen und Integrationskurse vorübergehend zu zahlen, um Langzeitschäden zu vermeiden.

Nachdem das BAMF am 09.02.2026 mitgeteilt hatte, dass es den Zugang zu Integrationskursen (I-Kurse) für eine große Gruppe einschränkt, teilte es am 18.02.2026 mit, stattdessen das Budget für sogenannte Erstorientierungskurse bis 2029 aufzustocken. Auch wenn diese Aufstockung grundsätzlich zu begrüßen ist, sind Erstorientierungskurse kein Ersatz für Integrationskurse.
Erstorientierungskurse haben lediglich 300 Unterrichtseinheiten statt den 600/900 Unterrichtseinheiten eines I-Kurses. Sie qualifizieren die Teilnehmenden nicht für den Arbeitsmarkt, da sie auch kein bestimmtes Sprachniveau als Kursziel haben und die Teilnehmenden erhalten keine Sprachzertifikate. Die Erstorientierungskurse werden aus EU-Mitteln (Amif) finanziert, und nicht vom Bund. Sie sind als Übergang gedacht für Personen, die noch keinen Integrationskurs besuchen können.

In der Folge müssen Personen, die einen Integrationskurs bis zum Niveau B1 besuchen möchten, diesen vollständig selbst bezahlen – für Menschen, die sowieso gerade nur das Existenzminimum decken können, ein Ding der Unmöglichkeit. Aus Sicht der Organisationen dieser gemeinsamen Pressemitteilung eine fatale politische Entscheidung.

Die ersten verzweifelten Hilferufe der Betroffenen kommen bei Beratungsstellen und Sprachkursträgern an.

Ein Geflüchteter, der im November 2025 eingereist ist und im Januar einen Integrationskurs bei Bamf beantragt hat, wendet sich per Mail an den Flüchtlingsrat mit folgender Nachricht:

Ohne Sprachkurse fühle ich mich hilflos, blockiert und zutiefst verzweifelt. Von den Schulen, bei denen ich mich angemeldet habe, erhielt ich die Rückmeldung, dass das BAMF beschlossen hat, Integrationskurse aktuell nicht mehr zu finanzieren. Diese Nachricht war für mich sehr schockierend, da ich große Angst habe, ohne Sprachkurs keine Perspektive auf Integration und Arbeit zu haben. Jeder Tag ohne Fortschritt in der Sprache ist ein verlorener Tag für meine Familie, eine verlorene Chance auf ein Leben, das ein Minimum an Würde und Sicherheit hat.

Ohne Bewilligungsscheine und die damit verbundene Finanzierung durch das BAMF drohen vielen Lehrkräften die Entlassung und den Trägern eine existenzielle wirtschaftliche Bedrohung. Dadurch werden Strukturen abgebaut, die über viele Jahre mühsam aufgebaut wurden und sich später kaum wiederherstellen lassen. An der Münchner Volkshochschule könnten infolgedessen rund 1.200 Personen ihren Kursplatz verlieren und etwa 250 Kurse wegfallen, sodass auch verpflichtende Angebote nicht mehr stattfinden könnten.

Die meisten der Betroffenen bleiben aus unterschiedlichen Gründen langfristig in Deutschland. Wer jedoch den Zugang zu Integrationskursen einschränkt, erschwert nicht nur individuelle Teilhabe, sondern schafft auch erhebliche langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten“, so Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat.

Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der aufenthaltsrechtlichen Situation ist es vollkommen widersprüchlich, Qualifizierungs- und Sprachangebote einzuschränken. Zugewanderte Menschen auch mit vorhandenen beruflichen Qualifikationen werden so strukturell in niedrig qualifizierte und schlecht bezahlte Tätigkeiten gedrängt. Eine frühzeitige Sprachförderung ist Voraussetzung für nachhaltige Arbeitsmarktintegration und Chancengleichheit“, so Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Es gibt bereits Protest, Petitionen und Kritik. Doch was geschieht, wenn das Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesinnenminister Dobrindt an den Einschränkungen festhalten? In diesem Fall werden entweder die Kommunen oder die Länder die entstehenden Kosten tragen müssen.

Wir fordern den Freistaat, die Landkreise und Kommunen auf, zumindest vorübergehend die Kosten zu übernehmen und sich dann mit dem Bund über Erstattungen zu einigen. Wir fordern den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann und den bayerischen Integrationsbeauftragten Karl Straub auf, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen, um Langzeitschäden zu vermeiden. Alternativ bleibt Menschen, die hier leben, der Zugang zu Deutschkursen verwehrt – mit erheblichen langfristigen Folgen für uns ALLE. 

Liste der unterzeichnenden Organisationen:

1.    AGABY-Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrations(bei)räte Bayerns
2.    Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München
3.    Augsburger Flüchtlingsrat e.V.
4.    Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
5.    Bellevue di Monaco e.G.
6.    Café 104 e.V.
7.    Campus Asyl e.V. 
8.    Campus di Monaco
9.    DGB Bayern 
10.    Eltern gegen Rechts München
11.    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Bayern
12.    Grand Hotel Cosmopolis Augsburg
13.    Initiative #unkürzbar München
14.    Integrationsrat der Stadt Nürnberg
15.    JUNO – eine Stimme für geflüchtete Frauen
16.    Klartext e.V.
17.    Kritisch Solidarische Hochschulstudierende (KriSoH) 
18.    Lichterkette e.V.
19.    Migrationsbeirat München
20.    Migration macht Gesellschaft e.V. 
21.    MORGEN e.V.
22.    Münchner Flüchtlingsrat
23.    Offen! Bündnis
24.    Politische Arbeitsgemeinschaft Helferkreise Region Nürnberg (PAHN) 
25.    SOLWODI München 
26.    Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVETO 
27.    Würzburg Solidarisch e.V. 
28.    Würzburger Flüchtlingsrat

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

An
den Landrat von Fürstenfeldbruck und Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Karmasin
die weiteren offiziellen und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
die Öffentlichkeit
die Presse

München, den 21.3.2019

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

Sehr geehrter Herr Karmasin,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München arbeitet momentan zusammen mit dem Münchner Flüchtlingsrat und dem Bayerischen Flüchtlingsrat an einer Verbesserung bzw. Gewährleistung des Zugangs begleiteter minderjähriger Geflüchteter zu Jugendhilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Diese gesetzlichen Leistungen stehen ausdrücklich allen Kindern und Jugendlichen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bei Bedarf rechtlich zu. Dazu haben wir Ende letzten Jahres einen rechtlich fundierten Handlungsleitfaden erarbeitet, den wir Ihnen hiermit anhängen.
Im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 haben wir uns schriftlich an das Amt für Jugend und Familie in Fürstenfeldbruck gewandt mit der Bitte um Erläuterung, wie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die geflüchteten Kinder und deren Eltern in der sog. Anker-Dependance Fürstenfeldbruck konkret umgesetzt wird. Anfang Februar 2019 erhielten wir eine Antwort des zuständigen Amtsleiters, Dietmar König, mit recht allgemeinen Schilderungen zur Situation, jedoch ohne konkrete Hinweise darauf, ob und wie das Jugendamt Fürstenfeldbruck die vom Gesetz geforderten proaktiven und regulären Leistungen anbietet. Herr König verwies darauf, dass für die „Ausgestaltung und Betreuung aller untergebrachter Personen“ die Regierung von Oberbayern verantwortlich und zuständig und die Caritas Asylsozialberatung vor Ort sei.
Wir stellen dazu fest: Nicht die Regierung von Oberbayern ist in der Verantwortung, die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kinderschutz umzusetzen; diese Aufgabe obliegt der Kommune, in diesem Fall dem Landkreis Fürstenfeldbruck. In der Verantwortung der Regierung von Oberbayern liegt es, die mangelhaften räumlichen Begebenheiten zu verbessern und die Isolation nach Außen abzuschaffen. Weiterhin stellen wir fest, dass die Asylsozialberatung konzeptionell nicht der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen ist. Sie stellt vielmehr eine sicherlich engagierte, aber unterfinanzierte allgemeine Beratung für geflüchtete Erwachsene dar.

Es reicht zur Aufgabenwahrnehmung eines Jugendamtes nicht aus abzuwarten, ob „aus dem Ankerzentrum heraus“ Hinweise auf einen möglichen Jugendhilfebedarf bzw. einer möglichen
Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gelangen. Das Jugendamt ist nach dem SGB VIII eindeutig aufgefordert, von sich aus tätig zu werden. Dass die Lebensumstände der in der sog.
Anker-Dependance lebenden Menschen prekär und desaströs sind, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.

Wir fordern deshalb den Jugendhilfeausschuss dazu auf, sich der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der sog. Anker-Dependance und anderen Sammelunterkünften anzunehmen und für eine bedarfsgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
das Bündnis „Jugendhilfe für begleitete Minderjährige“
bestehend aus
AKS München, Münchner Flüchtlingsrat und Bayerischer Flüchtlingsrat

Kontakt: kritischesozialearbeit@gmx.de

Handlungsleitfaden „Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge“, sowie
weiterführende Artikel und Gutachten auch zu den sog. Ankerzentren:
http://www.aks-muenchen.de/2018/11/jugendhilfe-fuer-begleitete-minderjaehrigefluechtlinge/

Anlage:
Antwort Amt für Jugend und Familie vom 8.2.2019