Archiv der Kategorie: Diskriminierung

ageism, racism, classicm, antiziganism, ableism etc.

21.06.24 – Protest gegen die „EINS SEIN“-Konferenz

Der aks-münchen ist Teil des #NoUNUM24-Bündnisses und ruft mit zur Demonstration am 21.06.24 ab 17.30 Uhr am Brundageplatz (U-Bahn Station Olympiazentrum) auf. Denn parallel zum Christopher Street Day (CSD) treffen sich fundamental-christlicher LGBTIQ*-feindlicher Akteure*innen in der Olympiahalle zur UNUM24 (sinngemäß „Eins Sein“).

Zeitgleich zum CSD München werden sich in der Münchner Olympiahalle vom 20. bis 23. Juni 2024 voraussichtlich mehrere tausend Teilnehmende zur Glaubenskonferenz UNUM24 unter dem Motto „EINS SEIN“  www.unum24.de zusammen finden. Dort will eine große Zahl christlicher Gruppen aus ganz Deutschland und darüber hinaus gemeinsam mit nationalistisch-rechten, christlich-fundamentalistischen Gruppen – mit prominenter Unterstützung u.a. durch den rechten homophoben Trump-Unterstützer, Pastor Bill Johnson aus der kalifornischen Bethel Church in Redding – für eine Veränderung unseres Landes hin zu einem christlich dominierten Staat beten.

Das Bündnis #NoUNUM24 setzt sich explizit für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und gegen jegliche Formen gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ein. In weiten Teilen der christlichen Gemeinschaften und auch bei der Stadt München wurde die problematische Konferenz vor Entstehung des Bündnisses nicht wahrgenommen.

Diskriminierend und menschenfeindlich

Unser Bündnis, bestehend aus Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen stellt klar: „Wenn sich die Teilnehmenden nach Veranstalterangaben im Anschluss aufmachen sollen, ‘Deutschland zu verändern‘, geht es offensichtlich um mehr als das gemeinsame Gebet und den persönlichen Glauben. Die UNUM24 soll offenbar als Plattform für eine „Gemeinschaftsbildung“ dienen und bietet entgegen den Einlassungen der Veranstalter*innen sehr wohl eine Plattform für gesellschaftliche / politische Auseinandersetzungen, die auch auf Basis von diskriminierenden und menschenfeindlichen Vorstellungen beruhen.“

Die Teilnehmenden der Konferenz kommen unter dem Motto „EINS SEIN“ zusammen. Dass unterschiedliche Positionen dabei bewusst keine Rolle spielen, räumt beispielsweise der sächsische Landebischof Tobias Bilz gegenüber dem Eule-Magazin freimütig ein. So sei das gemeinsame Gebet „freilich nur möglich, wenn man unterschiedliche Meinungen zu einzelnen theologischen, ethischen oder auch gesellschaftspolitischen Fragen zurückstellt“. Das Bündnis #NoUNUM24 kritisiert eine Distanzierung weg von ethischen Fragen und Menschenrechten, insbesondere von LGBTIQ*- und Frauenrechten, und gleichzeitig eine Annäherung an rechten christlichen Fundamentalismus.

„Türöffner für rechtsextremes und menschenfeindliches Gedankengut nicht unterstützen“

Ein Sprecher sagt: „Was den Kampf gegen Rechtsextremismus angeht, kann man sich nicht ‚zwischen den Welten bewegen‘. Auch sollte man Türöffner für rechtsextremes und menschenfeindliches Gedankengut nicht unterstützen. Die Einlassungen von Bischof Bilz machen uns fassungslos.“

Die Teilnehmenden der UNUM24 machen sich öffentlich mit rechten Christ*innen eins. Prominentes Beispiel ist einer der Hauptredner, US-Pastor Bill Johnson und der Einfluss seiner Bethel-Church auf die Konferenz. Als Trump-Unterstützer tritt Johnson gegen alles ein, was eine offene und freie Gesellschaft ausmacht. Beispielsweise ist Homosexualität ist für ihn eine „violation of design“ – also ein Designfehler-

„Nationentheologie“ und extremistisches Potenzial des christlichen Fundamentalismus Besorgniserregend erscheinen auch die nationalistischen und militaristischen Klänge im Umfeld der Konferenz. Ganz im Sinne einer Nationentheologie, zu deren Vertretern nicht nur Johnson, sondern auch Mitinitiator Fadi Krikor gehört. Krikor meint laut Eule-Magazin, Gott selbst habe „Alarm geläutet, seine Armee und Wächter zu sammeln“.

Erschreckend erscheint auch das Material auf der Webseite des Kingdom Impact, ebenfalls Unterstützer der Konferenz. Das extremistische Potenzial des christlichen Fundamentalismus muss endlich auch in Deutschland ernst genommen werden. Bisher geschieht dies nur vereinzelt. Ein positives, obgleich alarmierendes Beispiel ist ein vor kurzem genau hierzu vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung im Auftrag des Core-NRW veröffentlichtes Kurzgutachten von Dr. Jobst Paul.

Weitere Informationen, auch über eine vom Bündnis geplante Demonstration am 21.06. ab 17.30 Uhr, und weitere Hintergründe finden sich hier: https://www.csdmuenchen.de/de/info/nounum24.html

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

+++Pressemitteilung des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit München, Bayerischer Flüchtlingsrat, Münchner Flüchtlingsrat+++

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

Termin: 12.02.2019, VOR der Anker-Dependance, Fürstenfeldbruck, 9:30 Uhr

Anlass: Am 12.02.2019 lädt die Regierung von Oberbayern zu einem Pressegespräch in die Anker-Dependance Fürstenfeldbruck ein. Wir, ein Bündnis aus dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und dem Münchner Flüchtlingsrat möchten diese Gelegenheit nutzen, die Presse auf die prekäre Lebenssituation der Bewohner*innen, insbesondere die der Kinder, Säuglinge und Frauen im Ankerzentrum hinzuweisen. Der Infobus des Münchner Flüchtlingsrats berät jeden Dienstag die Bewohner*innen vor dem Ankerzentrum Fürstenfeldbruck. Er wird hier auch am Pressetermin, 12.2.19 ab 9.30 Uhr anwesend sein und steht der Presse für Interviews zur Verfügung.

Frauen und Kinder
Alleinstehenden Frauen wird nicht genügend Schutz und Privatsphäre gewährt. Die Zimmerbelegung ist mit bis zu fünf Frauen plus Kindern eine belastende Situation. Duschen und Zimmer sind nicht verschließbar. Schutzräume, die wirklichen Schutz bieten bestehen nicht, es patrouilliert lediglich (meist männliches) Sicherheitspersonal nachts im offenen Frauentrakt. Viele Frauen sind als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gekommen und stark traumatisiert. Für sie sind die vorhandenen Schutzkonzepte schlichtweg nicht ausreichend. Die Ernährungssituation von Kleinkindern im Lager ist dramatisch. Babynahrung kann bisher nur im Security-Raum mit einem Wasserkocher (für 1100 Bewohner*innen) erwärmt werden. Bewohner*innen berichten, dass es oft von der Gunst des Wachpersonals abhänge, ob der Kocher überhaupt benutzt werden darf. Kleinkinder leiden teilweise unter Mangelernährung, da sie die Catering-Kost nicht vertragen. Zwischenmahlzeiten sind nicht vorgesehen, was sich insbesondere bei erkrankten Kindern negativ auswirkt. Die Zubereitung von kindgerechten Mahlzeiten und somit die selbstverantwortliche Versorgung der Kinder bleibt den Müttern verwehrt. An dieser Situation wird auch die geplante Einführung von zwei Teeküchen nichts ändern.

Fehlende Jugendhilfe
Ein weiterer eklatanter Mangel ist die fehlende Jugendhilfe für begleitete Kinder und Jugendliche im Ankerzentrum. In Deutschland erhalten alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ). Einzige Anspruchsvoraussetzung ist der „gewöhnliche Aufenthalt“, der weder eine Mindestaufenthaltsdauer noch die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels voraussetzt. Der räumliche Lebens- oder Daseinsmittelpunkt in Deutschland wird von Geflüchteten regelmäßig bereits mit Einreise begründet. Das Jugendamt steht somit in der Pflicht, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Das Jugendamt Fürstenfeldbruck erfüllt unserer Kenntnis nach diese Pflicht nicht. Es bietet in der Ankerdependance keinerlei proaktive Informations- und Beratungsangebote an, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII werden nicht gewährt. Der AKS München hat einen sozialpädagogischen und juristischen Handlungsleitfaden erstellt und darüber mit dem Jugendamt Fürstenfeldbruck mehrfach Kontakt aufgenommen. Die Anschreiben an die Leitung des Jugendamts blieben bisher jedoch unbeantwortet.

Forderung
„Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in diesem Lager müssen geschützt werden. Eine Unterbringung in dieser Form ist unmenschlich und gefährdet die Rechte und den Schutz der Bewohner*innen. Für die Kinder stellt diese Form der Unterbringung eine strukturelle Kindeswohlgefährdung dar,“ so Philipp Heinze, Sprecher des Bündnisses. „Öffentlich ist davon aber kaum die Rede, stattdessen werden die Menschen und gerade auch die Kinder in den Lagern vergessen und im Diskurs ausgeblendet. Die Schließung der Ankerzentren und die Unterbringung in kleineren Wohneinheiten ist der einzige Weg, die Gesundheit und Unversehrtheit der geflüchteten Menschen zu sichern.“

Pressekontakt:
 kritischesozialearbeit@gmx.de

Weitere Informationen:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Bundesweiter Handlungsleitfaden für die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern (ASD; BSA; VMS; RSD; KSD) und der Asylsozialberatung

Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII

Unsere ausführliche Stellungnahme:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete / Print- & Online pdf zum lesen und ausdrucken. 

Mit freundlicher Unterstützung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)

Glossar:

  • KSÜ: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern
  • SGB VIII: Sozialgesetzbuch Acht
  • AnkER-Zentrum: Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung
  • ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst
  • BSA: Bezirkssozialarbeit
  • KSD: Kommunaler Sozialdienst
  • VMS: Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung
  • RSD: Regionaler sozialpädagogischer Dienst
Schwerpunkt Ankerzentren:
Verwendete Literatur:
  • Berthold, Thomas (2014) In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Klaus, Tobias (2016) Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften. Zusammenfassender Bericht | November 2015 – Januar 2016. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Naber, Adam (2017) Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Deutsches Komitee für UNICEF. Köln.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016a) Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. München: DJI.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016b) Zugang begleiteter ausländischer Kinder zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach der Flucht. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Vol. 35, Nr. 7/2016, 427-431.
  • Ostrop, Juliane, Naber, Adam, González Méndez de Vigo (2017) Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e. V.
  • Wiesner, Reinhard; SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe; 5. überarbeitete Auflage 2015
  • Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016) Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Anspruch ausländischer Kinder nach inner-, über- und zwischenstaatlichem Recht. Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 012/16. Berlin.

Drogentote in Bayern – Offener Bündnisbrief an Ministerin Huml

Liebe KollegInnen,
am 21.07.2018 beteiligte sich der AKS München u.a mit einem Redebeitrag am Drogentotengedenktag 2018 in München.
Die ausführliche Stellungnahme vom Bündnis von Condrobs, Extra, Caritas, Münchner-Aids Hilfe, Prop, AKS und Getaway e.V. welche sich an die bayr. Gesundheitsministerin Huml richtet lest ihr hier: Stellungnahme Drogentotengedenktag 2018

Stellungnahme zur Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)

Heimlich, still und leise?
Aushöhlung der Asylsozialberatung im Sinne der bayerischen Abschottungspolitik

AKS Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (BIR), die am 1.1.2018 in Bayern in Kraft treten soll.

AKS Stellungnahme zur BIR   vom 19.11.2017 als pdf.

Entwurf Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom Sept. 2017