Archiv der Kategorie: Diskriminierung

ageism, racism, classicm, antiziganism, ableism etc.

Integrationskurse: Pressemitteilung von 28 Organisationen

Arbeitsmarktintegration in Gefahr | Hilferufe von Betroffenen aus Bayern, die im Durchschnitt eineinhalb Jahre ohne Deutschkurs bleiben

Ein Großteil der Geflüchteten hat aktuell keinen Zugang mehr zu Sprachkursen, die der Integration dienen. Dies verhindert Teilhabe und schafft erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten. Deshalb fordern 28 bayerische Organisationen den Bayerischen Ministerpräsidenten auf, seine Vorreiterrolle einzunehmen und Integrationskurse vorübergehend zu zahlen, um Langzeitschäden zu vermeiden.

Nachdem das BAMF am 09.02.2026 mitgeteilt hatte, dass es den Zugang zu Integrationskursen (I-Kurse) für eine große Gruppe einschränkt, teilte es am 18.02.2026 mit, stattdessen das Budget für sogenannte Erstorientierungskurse bis 2029 aufzustocken. Auch wenn diese Aufstockung grundsätzlich zu begrüßen ist, sind Erstorientierungskurse kein Ersatz für Integrationskurse.
Erstorientierungskurse haben lediglich 300 Unterrichtseinheiten statt den 600/900 Unterrichtseinheiten eines I-Kurses. Sie qualifizieren die Teilnehmenden nicht für den Arbeitsmarkt, da sie auch kein bestimmtes Sprachniveau als Kursziel haben und die Teilnehmenden erhalten keine Sprachzertifikate. Die Erstorientierungskurse werden aus EU-Mitteln (Amif) finanziert, und nicht vom Bund. Sie sind als Übergang gedacht für Personen, die noch keinen Integrationskurs besuchen können.

In der Folge müssen Personen, die einen Integrationskurs bis zum Niveau B1 besuchen möchten, diesen vollständig selbst bezahlen – für Menschen, die sowieso gerade nur das Existenzminimum decken können, ein Ding der Unmöglichkeit. Aus Sicht der Organisationen dieser gemeinsamen Pressemitteilung eine fatale politische Entscheidung.

Die ersten verzweifelten Hilferufe der Betroffenen kommen bei Beratungsstellen und Sprachkursträgern an.

Ein Geflüchteter, der im November 2025 eingereist ist und im Januar einen Integrationskurs bei Bamf beantragt hat, wendet sich per Mail an den Flüchtlingsrat mit folgender Nachricht:

Ohne Sprachkurse fühle ich mich hilflos, blockiert und zutiefst verzweifelt. Von den Schulen, bei denen ich mich angemeldet habe, erhielt ich die Rückmeldung, dass das BAMF beschlossen hat, Integrationskurse aktuell nicht mehr zu finanzieren. Diese Nachricht war für mich sehr schockierend, da ich große Angst habe, ohne Sprachkurs keine Perspektive auf Integration und Arbeit zu haben. Jeder Tag ohne Fortschritt in der Sprache ist ein verlorener Tag für meine Familie, eine verlorene Chance auf ein Leben, das ein Minimum an Würde und Sicherheit hat.

Ohne Bewilligungsscheine und die damit verbundene Finanzierung durch das BAMF drohen vielen Lehrkräften die Entlassung und den Trägern eine existenzielle wirtschaftliche Bedrohung. Dadurch werden Strukturen abgebaut, die über viele Jahre mühsam aufgebaut wurden und sich später kaum wiederherstellen lassen. An der Münchner Volkshochschule könnten infolgedessen rund 1.200 Personen ihren Kursplatz verlieren und etwa 250 Kurse wegfallen, sodass auch verpflichtende Angebote nicht mehr stattfinden könnten.

Die meisten der Betroffenen bleiben aus unterschiedlichen Gründen langfristig in Deutschland. Wer jedoch den Zugang zu Integrationskursen einschränkt, erschwert nicht nur individuelle Teilhabe, sondern schafft auch erhebliche langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten“, so Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat.

Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der aufenthaltsrechtlichen Situation ist es vollkommen widersprüchlich, Qualifizierungs- und Sprachangebote einzuschränken. Zugewanderte Menschen auch mit vorhandenen beruflichen Qualifikationen werden so strukturell in niedrig qualifizierte und schlecht bezahlte Tätigkeiten gedrängt. Eine frühzeitige Sprachförderung ist Voraussetzung für nachhaltige Arbeitsmarktintegration und Chancengleichheit“, so Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Es gibt bereits Protest, Petitionen und Kritik. Doch was geschieht, wenn das Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesinnenminister Dobrindt an den Einschränkungen festhalten? In diesem Fall werden entweder die Kommunen oder die Länder die entstehenden Kosten tragen müssen.

Wir fordern den Freistaat, die Landkreise und Kommunen auf, zumindest vorübergehend die Kosten zu übernehmen und sich dann mit dem Bund über Erstattungen zu einigen. Wir fordern den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann und den bayerischen Integrationsbeauftragten Karl Straub auf, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen, um Langzeitschäden zu vermeiden. Alternativ bleibt Menschen, die hier leben, der Zugang zu Deutschkursen verwehrt – mit erheblichen langfristigen Folgen für uns ALLE. 

Liste der unterzeichnenden Organisationen:

1.    AGABY-Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrations(bei)räte Bayerns
2.    Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München
3.    Augsburger Flüchtlingsrat e.V.
4.    Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
5.    Bellevue di Monaco e.G.
6.    Café 104 e.V.
7.    Campus Asyl e.V. 
8.    Campus di Monaco
9.    DGB Bayern 
10.    Eltern gegen Rechts München
11.    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Bayern
12.    Grand Hotel Cosmopolis Augsburg
13.    Initiative #unkürzbar München
14.    Integrationsrat der Stadt Nürnberg
15.    JUNO – eine Stimme für geflüchtete Frauen
16.    Klartext e.V.
17.    Kritisch Solidarische Hochschulstudierende (KriSoH) 
18.    Lichterkette e.V.
19.    Migrationsbeirat München
20.    Migration macht Gesellschaft e.V. 
21.    MORGEN e.V.
22.    Münchner Flüchtlingsrat
23.    Offen! Bündnis
24.    Politische Arbeitsgemeinschaft Helferkreise Region Nürnberg (PAHN) 
25.    SOLWODI München 
26.    Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVETO 
27.    Würzburg Solidarisch e.V. 
28.    Würzburger Flüchtlingsrat

Antwort zur Stadtratsanfrage „Solidarischer Kartentausch“ der CSU-FW-Fraktion

Die Mitglieder des Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München beziehen klar Stellung zur Anfrage der CSU-FW-Fraktion vom 14.10.2024 an den Münchner Stadtrat. Das Thema ist der „Solidarischer Kartentausch“.

Adressat*innen sind die CSU-FW-Fraktion, Pressevertreter*innen sowie Stadträt*innen, die darum gebeten werden, sich ihrer Haltung und Position zum beschriebenen Sachverhalt zu vergewissern.

Der Brief findet sich hier.

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

+++Pressemitteilung des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit München, Bayerischer Flüchtlingsrat, Münchner Flüchtlingsrat+++

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

Termin: 12.02.2019, VOR der Anker-Dependance, Fürstenfeldbruck, 9:30 Uhr

Anlass: Am 12.02.2019 lädt die Regierung von Oberbayern zu einem Pressegespräch in die Anker-Dependance Fürstenfeldbruck ein. Wir, ein Bündnis aus dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und dem Münchner Flüchtlingsrat möchten diese Gelegenheit nutzen, die Presse auf die prekäre Lebenssituation der Bewohner*innen, insbesondere die der Kinder, Säuglinge und Frauen im Ankerzentrum hinzuweisen. Der Infobus des Münchner Flüchtlingsrats berät jeden Dienstag die Bewohner*innen vor dem Ankerzentrum Fürstenfeldbruck. Er wird hier auch am Pressetermin, 12.2.19 ab 9.30 Uhr anwesend sein und steht der Presse für Interviews zur Verfügung.

Frauen und Kinder
Alleinstehenden Frauen wird nicht genügend Schutz und Privatsphäre gewährt. Die Zimmerbelegung ist mit bis zu fünf Frauen plus Kindern eine belastende Situation. Duschen und Zimmer sind nicht verschließbar. Schutzräume, die wirklichen Schutz bieten bestehen nicht, es patrouilliert lediglich (meist männliches) Sicherheitspersonal nachts im offenen Frauentrakt. Viele Frauen sind als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gekommen und stark traumatisiert. Für sie sind die vorhandenen Schutzkonzepte schlichtweg nicht ausreichend. Die Ernährungssituation von Kleinkindern im Lager ist dramatisch. Babynahrung kann bisher nur im Security-Raum mit einem Wasserkocher (für 1100 Bewohner*innen) erwärmt werden. Bewohner*innen berichten, dass es oft von der Gunst des Wachpersonals abhänge, ob der Kocher überhaupt benutzt werden darf. Kleinkinder leiden teilweise unter Mangelernährung, da sie die Catering-Kost nicht vertragen. Zwischenmahlzeiten sind nicht vorgesehen, was sich insbesondere bei erkrankten Kindern negativ auswirkt. Die Zubereitung von kindgerechten Mahlzeiten und somit die selbstverantwortliche Versorgung der Kinder bleibt den Müttern verwehrt. An dieser Situation wird auch die geplante Einführung von zwei Teeküchen nichts ändern.

Fehlende Jugendhilfe
Ein weiterer eklatanter Mangel ist die fehlende Jugendhilfe für begleitete Kinder und Jugendliche im Ankerzentrum. In Deutschland erhalten alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ). Einzige Anspruchsvoraussetzung ist der „gewöhnliche Aufenthalt“, der weder eine Mindestaufenthaltsdauer noch die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels voraussetzt. Der räumliche Lebens- oder Daseinsmittelpunkt in Deutschland wird von Geflüchteten regelmäßig bereits mit Einreise begründet. Das Jugendamt steht somit in der Pflicht, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Das Jugendamt Fürstenfeldbruck erfüllt unserer Kenntnis nach diese Pflicht nicht. Es bietet in der Ankerdependance keinerlei proaktive Informations- und Beratungsangebote an, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII werden nicht gewährt. Der AKS München hat einen sozialpädagogischen und juristischen Handlungsleitfaden erstellt und darüber mit dem Jugendamt Fürstenfeldbruck mehrfach Kontakt aufgenommen. Die Anschreiben an die Leitung des Jugendamts blieben bisher jedoch unbeantwortet.

Forderung
„Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in diesem Lager müssen geschützt werden. Eine Unterbringung in dieser Form ist unmenschlich und gefährdet die Rechte und den Schutz der Bewohner*innen. Für die Kinder stellt diese Form der Unterbringung eine strukturelle Kindeswohlgefährdung dar,“ so Philipp Heinze, Sprecher des Bündnisses. „Öffentlich ist davon aber kaum die Rede, stattdessen werden die Menschen und gerade auch die Kinder in den Lagern vergessen und im Diskurs ausgeblendet. Die Schließung der Ankerzentren und die Unterbringung in kleineren Wohneinheiten ist der einzige Weg, die Gesundheit und Unversehrtheit der geflüchteten Menschen zu sichern.“

Pressekontakt:
 kritischesozialearbeit@gmx.de

Weitere Informationen:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Bundesweiter Handlungsleitfaden für die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern (ASD; BSA; VMS; RSD; KSD) und der Asylsozialberatung

Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII

Unsere ausführliche Stellungnahme:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete / Print- & Online pdf zum lesen und ausdrucken. 

Mit freundlicher Unterstützung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)

Glossar:

  • KSÜ: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern
  • SGB VIII: Sozialgesetzbuch Acht
  • AnkER-Zentrum: Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung
  • ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst
  • BSA: Bezirkssozialarbeit
  • KSD: Kommunaler Sozialdienst
  • VMS: Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung
  • RSD: Regionaler sozialpädagogischer Dienst
Schwerpunkt Ankerzentren:
Verwendete Literatur:
  • Berthold, Thomas (2014) In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Klaus, Tobias (2016) Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften. Zusammenfassender Bericht | November 2015 – Januar 2016. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Naber, Adam (2017) Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Deutsches Komitee für UNICEF. Köln.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016a) Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. München: DJI.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016b) Zugang begleiteter ausländischer Kinder zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach der Flucht. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Vol. 35, Nr. 7/2016, 427-431.
  • Ostrop, Juliane, Naber, Adam, González Méndez de Vigo (2017) Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e. V.
  • Wiesner, Reinhard; SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe; 5. überarbeitete Auflage 2015
  • Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016) Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Anspruch ausländischer Kinder nach inner-, über- und zwischenstaatlichem Recht. Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 012/16. Berlin.

Drogentote in Bayern – Offener Bündnisbrief an Ministerin Huml

Liebe KollegInnen,
am 21.07.2018 beteiligte sich der AKS München u.a mit einem Redebeitrag am Drogentotengedenktag 2018 in München.
Die ausführliche Stellungnahme vom Bündnis von Condrobs, Extra, Caritas, Münchner-Aids Hilfe, Prop, AKS und Getaway e.V. welche sich an die bayr. Gesundheitsministerin Huml richtet lest ihr hier: Stellungnahme Drogentotengedenktag 2018