Veranstaltungen: Typisch „Zigeuner“?, Mythos und Wirklichkeit

Ausstellungstipp

„Musik im Blut” und „Diebstahl im Blick” sind zwei bekannte Klischees, wenn das Wort „Zigeuner“ fällt oder auch wenn über Sinti und Roma gesprochen wird. „In der Ausstellung Typisch „Zigeuner“? werden einige dieser „Zigeuner”-Bilder dargestellt und kritisch kommentiert.

11.10. – 17.10. 2011 – SBH Plinganserstraße

19.10. – 29.10. 2011 – Gasteig 1. Stock Glashaus

Begleitprogramm: Bildung – ein Menschenrecht?!

11.10. – 17.10.2011 – SBH Plinganserstraße

19.10. – 29.10.2011 – Gasteig 1. Stock Glashaus

Schirmherrschaft: Oberbürgermeister Christian Ude

Begleitprogramm „Bildung – ein Menschenrecht?!“

1. Ausstellungsort Foyer SBH Plinganserstraße 150, 11.10. – 17.10. 2011 (zu den bekannten Öffnungszeiten)

11.10. 13.30-18.00 Uhr Eröffnung

14.00 Uhr Eröffnung durch die Veranstalter, ehemaliger BT-Abgeordneter Gert Weisskirchen, Franz Maget, weitere Politiker der Stadt München und andere

Vorstellung der Studie zur aktuellen Bil­dungssituation deutscher Sinti und Roma durch Daniel Strauß, dem 1. dem 1. Vorsitzenden des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Baden Württemberg

16.00 Führung durch die Ausstellung

12.10 10.00-12.00, Vortrag Wilhelm Solms, Populäre Urteile über „Zigeuner“

SBH-Intern (Anmeldung. Rudolf.Ites@Jobcenter-Ge.de)

13 10. 11.00 -13.00 Uhr Führung durch die Ausstellung

14.10. 11.00 -13.00 Uhr Führung durch die Ausstellung

2. Ausstellungsort Gasteig 19.10 – 29.10 1 Stock Glashaus (Rosenheimer Strasse 5)

19.10 17.00-18.30 Eröffnung in der Ausstellung

19.10 10.00-12.00 Veranstaltung zur Studie zur aktuellen Bil­dungssituation deutscher Sinti und Roma mit Daniel Strauß (Raum E0131) (um Anmeldung wird gebeten)

13.30 – 16.30 Uhr Aufbruchstimmung: Der Wert der inneren Motivation. Positive Auswirkungen. Mediatorinnen aus der Volksgruppe stellen ihre Arbeit vor und diskutieren. (Raum E0131) (um Anmeldung wird gebeten)

21.10 10.00-12.00 Uhr Führung durch die Ausstellung

24.10 11.00-13.00 Uhr Führung durch die Ausstellung

25.10: 9.00-13.00 Uhr Typisch „Zigeuner“? , Mythos und Wirklichkeiten – Ausstellungsführung und Workshop, für Jugendliche und Schulklassen (Raum E0131) (um Anmeldung wird gebeten)

25.10.: 14.00-17.00 Identitätsworkshop für Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma mit Fotografin und Bildredakteurin Dorrit Wess (um Anmeldung wird gebeten)

27.10 18.00-20.00 Uhr Führung durch die Ausstellung

Zusätzliche Führungen z.B. für Schulklassen auf Anfrage möglich

Anmeldung für die Veranstaltungen im Gasteig beim Projekt Sinti und Roma unter: Tel.089/452 078 47 / Fax 089/452 078 49 / Sinti@diakonie-hasenbergl.de

Veranstalter:

Madhouse gGmbh München www.madhouse-munich.com

Diakonie Hasenbergl e.V. / Junge Arbeit / Projekt Sinti und Roma www.diakonie-hasenbergl.de

Münchner Flüchtlingsrat www.muenchner-fluechtlingsrat.de

Minderheiten in der Sozialen Arbeit (N.G.)

Informationen zu“ Sinti und Roma“ – erarbeitet von mehreren Münchener Organisationen finden sich hier: http://ineuropazuhause.wordpress.com/in-europa-zuhause/

Zum voranstehenden Ausstellungstipp einige Überlegungen:

„Rechtliche Grundlagen –
Menschenrechte und der Schutz nationaler Minderheiten“

Sinti und Roma sind in Deutschland eine anerkannte nationale Minderheit.
Das europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das 1995 ratifiziert wurde und 1998 in Kraft getreten ist, ist das wichtigste völkerrechtlich verbindliche Instrument zu diesem Thema . Im Rahmenübereinkommen wird festgelegt, dass Minderheitenrechte Bestandteil der internationalen Menschenrechte sind.

Der Artikel 3 des europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besagt:

„Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“

Aus Artikel 3 des europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten folgt:

 Das Recht des freien Bekenntnisses der Zugehörigkeit beinhaltet das damit korrespondierende Verbot der Zwangsassimilierung.
 Artikel 3 findet in der Praxis eine Rolle in der Erhebung personenbezogener Daten . Obligatorische Fragen die sich auf die Minderheitenstatus beziehen sind unzulässig. Dies verbietet zudem Artikel 8 der EU-Datenschutzrichtlinie.
 Konsequenz: Personen die sich selber nicht als Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma fühlen oder nicht als solche wahrgenommen werden möchten dürfen nicht als solche behandelt werden.

Praxisbeispiel:

Im Freistaat Bayern gab es bei der Polizei bis 2001 einen möglichen Vermerk „Sinti“. Aufgrund von Protesten der Vertretungen der Sinti und Roma, die sich auf die Menschenrechte sowie im Speziellen auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten beriefen, wurde diese Handlungsweise abgeschafft. Der Vermerk wurde ersetzt durch die Bezeichnung „mobile ethnische Minderheit“, die jedoch auch in Kritik steht.

Im Allgemeinen stellt die Bundesrepublik fest, dass eine „Erfassung der Zugehörigkeit aus grundlegenden rechtlichen Erwägungen nicht in Betracht kommt“, und „im Übrigen die Erfassung zu einer nationalen Minderheit unter Aspekten des Verwaltungsvollzuges nicht unwidersprochen bleibt.“

Letztlich ist die Behandlung von (ethnischen, sexuellen, religiösen) Minderheiten unter dem Grundsatz der freien Selbstdefinition zu sehen.
Wer würde z.B. auf die Idee kommen einen Jugendlichen der Jugendhilfebedarf hat wegen eines Identitätsmerkmals (z.B. Homosexualität) zwangsweise in eine Jugendhilfeeinrichtung zu bringen die sich speziell an diese Zielgruppe richtet?

Vgl. Rainer Hoffmann, „Menschenrecht und der Schutz nationaler Minderheiten“, 2005, Max-Planck-Institut, S.1.
Der genaue Wortlaut des Artikel 1 des Rahmenübereinkommens: „Der Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten von Angehörigen dieser Minderheiten ist Bestandteil des internationalen Schutzes der Menschenrechte und stellt als solcher einen Bereich in der internationalen Zusammenarbeit dar.“
Vgl. Rainer Hoffmann, S.602 .
Bundesministerium des Inneren, „Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zu der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zu dem bericht über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in der BRD“, S.11.
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=852&Itemid=134, aufgerufen am 20.06.08.
Interview mit einem Münchner Polizisten am 15.08.2009.
Bundesministerium des Inneren, „Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zu der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zu dem bericht über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in der BRD“, S.11.

Nächstes Treffen AKS

Das Thema von unserem nächsten Treffen im Oktober (siehe rechte Spalte) ist: “Recht auf Hilfe?” bezogen auf Wohnungslosigkeit, Jugendhilfe etc.

Mittwoch den 07.09.2011 ab 19 Uhr.

Als neue Örtlichkeit für unser Treffen probieren wir aus: Restaurant/Cafe „Centrale“ (Schwanthalerstrasse 58/Ecke Paul Heyse Straße) in Bahnhofsnähe.

Über interessierte Personen die uns und unseren Arbeitskreis kennenlernen wollen freuen wir uns besonders.

Themen sind u.a.: 1. „Sparzwang im Jugendamt und der zentralen Wohnungslosenhilfe! Statt Integration: Wegdelegation von Verantwortung?“ 2. Homepage, 3. Projekt kritische Forschung, 4. Sonstiges

Ab sofort finden sich die anstehenden Termine immer in der Seitenleiste auf der rechten Seite.

Flashmob in München zu Resettlement / Hintergrundbericht zur Flüchtlingsaufnahme

Der Münchner Flüchtlingsrat berichtet auf ihrer Homepage:

„Wer am Samstagmorgen um fünf vor Zwölf am Richard Strauß Brunnen vorbei kam, war mit einer sonderbaren Szene konfrontiert: Eine Gruppe von etwa 50 Münchner Bürgern hatte sich dort versammelt, bestückt mit Rettungsringen, Schwimmflügeln, Wasserbällen, Schwimmnudeln, Holzbrettern und anderen Utensilien. Jeder von ihnen hielt ein Schild in die Höhe, auf dem save me – rette mich – stand. Spätestens, als sich fünf Personen in schwarzen T-Shirts mit dem Schriftzug Frontex von der Menge absonderten und sie mit einem rot-weiß gestreiften Absperrband einkesselte, war klar, worum es der Gruppe ging. Frontex, die europäische Grenzschutzagentur, hält Flüchtlinge an den Außengrenzen der Europäischen Union davon ab, zu uns zu kommen. Die EU schottet sich immer weiter ab. Dabei spielen sich nicht selten Dramen ab, vor allem auf dem Mittelmeer. Um auf die Notwendigkeit hinzuweisen Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen, haben sich in München und Berlin Bürger zu einem Flashmob versammelt.

Die save me Kampagne, ein Bündnis verschiedener Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen… fordert schon lange, dass Deutschland auf regelmäßiger Basis Flüchtlinge aufnimmt. Unter anderem nehmen USA, Australien, Schweden, Frankreich und Großbritannien jährlich Flüchtlingskontingente über das Resettlement-Programm der Vereinten Nationen auf. Deutschland ist bisher leider noch nicht dabei und beschränkt sich lediglich auf Ad Hoc–Aufnahmen.  (…)

Dass das Konzept aufgeht, wird am Samstagmorgen schnell deutlich. Viele Leute bleiben stehen, beobachten die Szene, fragen nach und fangen an zu diskutieren. Die 300 mitgebrachten Flyer und Infoblätter sind nach einer Viertelstunde alle weg.“

 

Zum Hintergrund (von N.G., 2010):

Die gezielte Flüchtlingsaufnahme

am Beispiel der Kindertransporte nach Großbritannien 1938/1939

und der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland im Rahmen von „Resettlement“ im 21. Jahrhundert

Die gezielte Aufnahme von Flüchtlingen

Eine Besonderheit in der Geschichte stellen die Kindertransporte dar. Hier wurde durch aktive Fluchthilfe jüdischen Kindern die Flucht aus dem Deutschen Reich nach Großbritannien ermöglicht.

Auch heute existieren international organisierte Schutzprogramme im Rahmen des Resettlements, allerdings mit dem Unterschied, dass nur Personen die Weiterwanderung ermöglicht wird, die bereits Flüchtlinge sind und in einem Drittstaat leben.

 

Die Kindertransporte 

1938/1939 wurde etwa 10.000 jüdischen Kindern und Jugendlichen die Flucht aus Deutschland ohne ihre Eltern nach Großbritannien ermöglicht. Von diesen Kindern haben nur wenige Ihre Eltern wieder sehen können. Das englische Kabinett beschloss im November 1939 die Aufnahme einer unspezifischen Zahl von jüdischen Kindern. Als einzige Bedingung für ein Visum mussten pro Kind 50 Pfund aufgebracht werden. Bei der damals noch existierenden Reichsvertretung der Juden konnten Eltern ihre Kinder für die Ausreise registrieren lassen. Prioritär sollten Kinder in Sicherheit gebracht werden, deren Eltern bereits von Nazis verhaftet worden sind.

Nach dem 2. Weltkrieg, als sich abzeichnete, dass die meisten Kinder ihre Eltern verloren hatten, schuf das britische Innenministerium die Möglichkeit in einem vereinfachten Verfahren die britische Staatsangehörigkeit anzunehmen.[1]

Zunächst wurden die ankommenden Kinder in einem leer stehenden Ferienlager aufgenommen. Durch die Presse hatten sich rasch Familien bereit erklärt Kinder aufzunehmen. Die anderen Kinder wurden auf unterschiedliche Heime verteilt. Unterschiedliche Organisationen beschäftigten sich mit den Themengebieten „Gesundheit“, „Ausbildung“, „Religion“ etc.  Es wird berichtet (vgl. z.B. Göpfert 1998)[2], dass viele Kinder darunter litten in einem fremden Land mit einer Ihnen zunächst fremden Kultur aufzuwachsen. Für manche wäre es schwierig gewesen sich nicht über ihre Lage beklagen zu dürfen, da sie ins sichere England haben fliehen dürfen. Die Pflegeeltern wären oft überfordert gewesen.

 

Resettlement – weltweit

Die Aufnahme der Kinderflüchtlinge durch Großbritannien, können  als Vorläufer der heutigen „Resettlement-Programme“ (Weiterwanderungsprogramme) des UNHCR gesehen werden.

Mehrere Länder (u.a. Australien, Burkina Faso, USA, Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen) haben sich bereit erklärt, jährlich ein bestimmtes Kontingent von besonders schutzbedürftigen  Flüchtlingsgruppen aus Krisenregionen aufzunehmen. Prioritär wird als dauerhafte Lösung für Flüchtlinge die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland oder die Integration im Fluchtland ermöglicht. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen realisierbar.  Resettlement ist die sogenannte „Dritte Lösung“ die vom UNHCR als Zeichen der internationalen Solidarität sowie als Instrument der Lastenverteilung gesehen wird.

Zur Erinnerung: Die meisten Flüchtlinge halten sich in der Nähe ihrer Herkunftsländer aus, die umliegenden Regionen sind oftmals mit der Flüchtlingssituation überfordert  (Bsp. Kenia (2010) mit ca. 300.000 somalischen Flüchtlingen, Guinea/Conakry (2003) mit ca. 700.000 Flüchtlingen bei einer Einwohnerzahl von 7 Millionen, Syrien (2008) mit ca. 2 Mio. Flüchtlingen aus dem Irak etc.).

Resettlement wird insbesondere für besonders schutzbedürftige, vulnerable und/oder akut gefährdete Flüchtlinge realisiert. Typische Personengruppen sind z.B. Opfer von Folter, Kinder und Jugendliche, Personen die medizinische Probleme haben, die im Asylland nicht behandelt werden können, alleinstehende Frauen mit Kinder, Personen die im Asylland verfolgt werden etc.

 

Resettlement in Deutschland

2006 nahm Deutschland 14 usbekische Flüchtlinge auf, die nach den Massakern in Andijan (Usbekistan) nach Kirgistan fliehen mussten. Entgegen dem „non-refoulement“-Gebot, welches die Abweisung und Rückschiebung von Genfer-Konventionsflüchtlingen verbietet, hatte Kirgistan Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen und eine Rückschiebung geplant. Darüber hinaus verfolgten usbekische Behörden die Zivilisten über die Grenzen hinaus, so dass der UNHCR für knapp 450 Personen als einzige Lösung die Weiterwanderung sah. [3]

Deutschland hat sich 2009 erstmals seit dem an einem groß angelegten Resettlementprogramm beteiligt. Es wurden einmalig 2500 irakische Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen.

2010 gibt es eine Debatte bezüglich der Aufnahme einer zweistelligen Zahl verfolgter iranischer Staatsbürger.

Als Kontingentflüchtlinge wurden vor dem Jahre 2000 sog. „boat-people“ (zumeist vietnamesischer Herkunft) sowie Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Bundesrepublik aufgenommen.

Nach Einschätzung des Autors wird das „Instrument“ des Resettlements in den nächsten Jahren in Europa wie in Deutschland an Bedeutung gewinnen.

2009 ermöglichte UNHCR weltweit die Weiterwanderung von 66.000 Flüchtlingen.

N. G.

(Der Autor war in Guinea/Conakry und Senegal bei der Umsetzung von Resettlement beteiligt)

 

Weiterführende Literatur

  • Göpfert, Rebecca : Kindertransporte,  in: Woge e.V. (1999): „Handbuch der Sozialen Arbeit mit Kinderflüchtlingen“. Votum Verlag GmbH: München.
  • Salewsky, Anda: Der olle Hitler soll sterben (2001), Claassen Verlag.

 

Internet:

www.kindertransporte.de

http://www.ajr.org.uk/kindertransport

http://www.kindertransport.org/

http://www.save-me-muenchen.de/kampagne.html

 

http://www.unhcr.org/4ac0873d6.html

 

 

 


[2] Göpfert, S. 217 ff.

[3] UNHCR (2006): Réfugiés. Numéro 143. L`après Andijan, S.14 ff.

Vorbemerkung

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