Archiv der Kategorie: Arbeitsbedingungen Sozialer Arbeit

Arbeitbedingungen in der Sozialen Arbeit. Prekarität. Arbeitskämpfe. Situation bei lokalen und überregionalen Arbeitgebern.

Nicht ducken – mucken!

Ein Artikel zur AKS-Veranstaltung am 03.04.2013 mit Prof. Frank Bettinger, erschienen in der DDS, findet sich zum Download (PDF) hier: Nicht ducken – mucken!

Anfang April fanden sich etwa 50 Studierende, Lehrende und Praktiker*innen Sozialer Arbeit im Münchner DGB-Haus zu einer gemeinsamen Veranstaltung des »Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit München« und der Gewerkschaft Er ziehung und Wissenschaft mit Prof. Dr. Frank Bettinger ein. Titel der Veranstaltung war »Politik, Politisierung und Soziale Arbeit«. (…)
Nicht ducken – mucken!

Vorankündigung – Wirkungsorientierte Steuerung (Update)


Am 08. Oktober 2013 organisiert der AKS gemeinsam mit Gewerkschaften eine Veranstaltung mit Podiumsdiskussion zur wirkungsorientieren Steuerung in den Hilfen zur Erziehung.
Vorausgegangen waren monatelange interne Diskussionen, sowie ein offener Brief von AKS, ver.di, GEW an die Stadt München, vgl. http://www.aks-muenchen.de/?p=1079

Mit dabei:
Beschäftigte von der Basis (BSA / freie Träger)
Stadt München (Sozialreferentin)
Prof. Andreas Polluta (Duale Hochschule Baden Württemberg Villingen Schwenningen)

Nähere Informationen in Kürze.

Artikel zur wirkungsorientierten Steuerung in München

Zum Download ein eingesandter Artikel zur wirkungsorientierten Steuerung in München.
„Mit der Wirkungsorientierten Steuerung der Erziehungshilfen zur
Digitalisierung der Sozialen Arbeit.“
„Der vorliegende Artikel ist geprägt von der Sichtweise eines Bezirkssozialarbeiters aus München,
weitere Beiträge von WissenschaftlerInnen, KollegInnen von freien Trägern und den Verbänden
wären für die Debatte wünschenswert(…)“

WSE-Digitalisierung-SozArbeit

AKS-Veranstaltung: „Loyal dienen. Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“

Einladungsflyer zum Download:
Vortrag Diskussion Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht 10 06 2013.pdf


Loyal dienen _Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht – Vortrag und Diskussion – 10.06.2013

Über 1,3 Millionen Arbeitnehmer_innen sind in Deutschland bei kirchlichen Trägern wie zum Beispiel der Caritas oder der Diakonie beschäftigt.
Erzieher_innen, Ärzt_innen, Alten- und Krankenpfl eger_innen, Pädagog_innen und Sozialarbeiter_innen – für Sie alle gelten besondere Verpfl ichtungen zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber, die sich selbst ins Privatleben hinein (2. Ehe, sexuelle Identität, andersgläubig) erstrecken.
In ihrem Buch „Loyal dienen“ stellt Dipl.-pol. Corinna Gekeler erstmals dar, welche Auswirkungen die Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber auf die Arbeits- und Grundrechte von kirchlichen Mitarbeiter_innen haben und auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese beruhen.
Sie zeigt unterschiedliche Wege zur Beendiung der Diskriminierungen auf. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet das Vergaberecht, zu dem das „Bündnis gegen Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“ ein
Rechtsgutachten erstellen hat lassen.
Das Bündnis lädt alle Fachkräfte und die Studierenden aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Buchvorstellung mit Corinna Gekeler & anschließenden Podiumsdiskussion ein.
Vertreter_innen der Stadtratsfraktionen und Landtagsfraktionen sind
eingeladen.
MONTAG, 10.06.2013 UM 19 UHR
DGB-HAUS, GROSSER SAAL,
SCHWANTHALERSTR. 64, 80336 MÜNCHEN
NÄHE HBF / U-BAHN THERESIENWIESE

Veranstalter: Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München – www.aks-muenchen.de, ver.di FB 3,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Stadtverband München, DBSH, Fachschaft der Fakultät
für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule München

Leserbrief an den AKS München

Caritas und Diakonie beschränken Berufsausübung für Suchttherapeuten

Die kirchlichen Träger betreiben im Suchtbereich 70-80% aller Beratungsstellen,Kliniken, Nachsorgeeinrichtungen u.s.w. Sie stellen Fachkräfte, wie Sozialarbeiter, Ärzte, Psychologen nur ein, wenn diese Kirchenmitglieder sind und eine religiöse Form der Lebenspartnerschaft nachweisen. Die religionsfreien Träger wie AWO, Rotes Kreuz, DPWV und öffentliche Hand besetzen in ihren Einrichtungen die Arbeitsplätze ausschließlich nach Qualifikation. Über die Hälfte der dort arbeitenden Fachkräfte könnte auch in einer kirchlichen Einrichtung angestellt werden. Mit denjenigen Fachkräften jedoch, die zwar Qualifikation, aber keine kirchliche Zugehörigkeit oder Lebenspartnerschaft vorweisen, können daher in Deutschland nur 10 – 15% der Stellen in Suchteinrichtungen besetzt werden. Gleichwohl werden diese Arbeitsplätze zu 100% von den Krankenkassen, Rentenversicherungen oder mit Steuergeld bezahlt. Ich habe als Leiter einer Suchtklinik oft erlebt, dass Suchttherapeuten auf Stellensuche in eine Kirche eintraten oder wiedereintraten oder ihren Kirchenaustritt dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machten, damit er dem Arbeitgeber verborgen blieb. Manchmal haben Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen für qualifizierte Stellenbewerber einen schnellen Alibi-Kircheneintritt organisiert. Nicht alle Suchttherapeuten haben diese Heuchelei über sich gebracht, was für ihre Qualifikation spricht, weil Suchtarbeit der Glaubwürdigkeit bedarf, um wirksam zu sein.
(Autor ist bekannt)