Archiv der Kategorie: Debatte (kontroverse Themen)

POSITIONSPAPIER DES AKS MÜNCHEN ZU DEN KIRCHLICHEN ARBEITGEBERN


Das vom „AKS München“ diese Woche verabschiedete Positionspapier findet sich auch als PDF zum Download unter „Dokumente“ – siehe linke Spalte oder direkt hier: http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Positionspapier-kirchliche-Arbeitgeber-AKS-München-2012.pdf.

 

AKS München – Positionspapier

Unsere Positionen zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei kirchlichen Arbeitgebern

Wir treten ein für gleiche Arbeitsbedingungen und die Gleichberechtigung von SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Krankenschwestern und sonstigen MitarbeiterInnen bei öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern, unabhängig von ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder ihrem Familienstand.

MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen können aus vielfachen Gründen entlassen werden, bzw. werden gar nicht eingestellt. Allein die größten kirchlichen Verbände (Caritas und Diakonie) beschäftigen in Deutschland über eine Million ArbeitnehmerInnen.

BewerberInnen ohne christliche Religionszugehörigkeit werden oft nicht eingestellt, was eine massive Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt für die Personen bedeutet, die dieses Merkmal nicht erfüllen. Dies obwohl die Dienste zu annähernd 100 % aus staatlichen Mitteln finanziert werden und Personen ohne christliche Zugehörigkeit einen großen Anteil der KlientInnen/PatientInnen ausmachen.
Von MitarbeiterInnen wird aufgrund der besonderen Loyalitätspflichten erwartet, den moralischen Grundsätzen der Kirchen auch im privaten Bereich zu entsprechen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Beschäftigten wegen Homosexualität, dem Zusammenleben ohne Trauschein, einer zweiten Heirat oder einem nicht-ehelichen Kind gekündigt werden kann.
Die MitarbeiterInnen kirchlicher Arbeitgeber haben zudem kein Recht zu streiken. Wagen sie es doch, droht die Kündigung. Bei kirchlichen Trägern gibt es eine Mitarbeitervertretung, diese hat im Gegensatz zum Betriebs- oder Personalrat anderer Träger nur ein eingeschränktes Mitspracherecht, da das Betriebsverfassungsgesetz für kirchliche Träger nicht gilt.
Diese Rechte wurden der Kirche aufgrund der Weimarer Reichsverfassung zugestanden, widersprechen aber den Grundrechten und dem Sinn nach u.a. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Unsere Schlussfolgerungen:

  • Dies stellt eine massive Diskriminierung aller gleichqualifizierten BewerberInnenund Beschäftigten dar, deren persönlicher Lebensentwurf nicht mit den moralischen Grundsätzen der Kirchen im Einklang ist.
  • Gerade weil die Dienste kirchlicher Träger zu fast 100% aus öffentlichen Mittelnfinanziert werden, müssen sie sich genauso an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten, die für alle anderen Dienstgeber gelten.

Zur Klarstellung: Nicht jeder kirchliche Arbeitgeber nutzt alle besonderen Möglichkeiten der Rechtseinschränkung. Jedoch ist allein die Existenz genannter Fakten aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Hungerstreik beendet – Kommentar (aktualisiert)

vgl. http://www.b-umf.de/index.php?/bundeslaender/bayern.html
sowie die Pressemitteilung vom Bundesfachverband -UMF: http://www.b-umf.de/images/pm_bayernkaserne_2012.pdf und JOG http://bayern.jogspace.net/2012/01/17/update-hungerstreik-in-der-bayern-kaserne/.

Grundsätzlich sollte nicht vergessen werden, dass die bayerische Systematik der Lagerunterbringung so angelegt ist, dass Sie die „Bereitschaft zur Rückkehr“ fördert (vgl. Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes §7 Abs. 5 http://by.juris.de/by/gesamt/AsylDV_BY.htm)

Hat die „Innere Mission“ die legitimen Proteste gedeckelt und eingeschränkt?

Mitglieder des Ausländerbeirats wurde der Zugang zur Bayernkaserne u.a. von der Inneren Mission verweigert vgl. auch http://africa-live.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4391&Itemid=11 und http://www.sueddeutsche.de/J5O38f/424707/Auslaenderbeiraete-bleiben-draussen.html

Der Evangelische Presseverband publizierte: „Innere Mission: Protest ist Kontraproduktiv“: http://www.epv.de/node/9663.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Behörden beim Thema „Bayernkasernestraße“ sind komplex, allerdings können auch die Träger Sozialer Arbeit nicht aus der Verantwortung genommen werden, wie es auch der b-umf in ihrer heutigen Pressemitteilung formuliert:
„Die Leitung der Inneren Mission verheizt ihre Mitarbeiter in der aufreibenden und angespannten Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne. Unter den dort herrschenden Verhältnissen ist eine fachlich adäquate Arbeit völlig unmöglich. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Inneren Mission in der Bayernkaserne ihr Möglichstes tun, um die Jugendlichen zu unterstützen. Es ist jedoch offensichtlich, dass die gegebenen Mittel völlig unzureichend sind, um dem Betreuungsauftrag gerecht zu werden und dass die Konzeption des Betreuungsauftrags nicht funktionieren kann. Dass die Leitung der Inneren Mission sich auf dieses Konzept eingelassen hat, disqualifiziert sie als Anwalt der Jugendlichen aufzutreten. Vielmehr wird offenkundig, dass hinter der Debatte um die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vor allem wirtschaftliche Interessen stehen. Es ist grotesk, dass Pfr. Andreas Herden von der Inneren Mission in der SZ vom 16.1.2012 seine Loyalität zur Regierung von Oberbayern erklärt, weil die Innere Mission von der Regierung von Oberbayern finanziert wird.“ (Link siehe oben).

Ein ähnliches (beschwichtigendes und Proteste-diskreditierendes) Verhalten war auch schon von anderen Münchner Wohlfahrtsverbänden festzustellen, z.B als bestimmte Flüchtlingsunterkünfte in denen die jeweiligen Wohlfahrtverbände Beratungsstellen hatten in scharfer öffentlicher Kritik standen.

Zur Legitimität der Proteste vgl. z.b. http://www.aks-muenchen.de/?p=414

In diesem Zusammenhang ein Verweis auf ein noch heute relevantes Fachbuch: Cloward, Richard; Fox Piven, Frances: Notes toward a Radical Social Work, in: Bailey, Roy; Brake, Mike (Hrsg.): Radical Social Work, erweiterte amerikanische Ausgabe von 1976 (Erstausgabe 1975) (wohl eher als „kritische Soziale Arbeit“ zu übersetzen).
Hier wird formuliert (vgl. S.XXIIf.):

„The tenets for radical action: First we have to break with the professional doctrine that the institutions in which social workers are employed have benign motives: that the purpose of welfare agencies is to provide health care for the sick; that the purpose of welfare agencies is to provide assistance for the impoverished (…).
Once freed from a belief in the benign character of the social agencies, we can free ourselves from a second item of doctrine that follows logically enough – that what is good for the agency is good for the client, that the interests of the agency and the interests of the client are basically identical.“

Eine Tendenz die sich möglicherweise mit der „Neoliberalisierung“ der Sozialen Arbeit verstärkt hat, da Wohlfahrtverbände zunehmend gewinnorientiert handeln und z.T. Kapitalakkumulation als ihr (Haupt-)Ziel formulieren (vgl. hierzu z.B. Veröffentlichungen von Prof. Norbert Wohlfahrt). Dies bedeutet nicht, dass dies auf jeden Träger Sozialer Arbeit zutreffen muss und z.B. Leitbilder grundsätzlich keine Rolle spielen, eine Tendenz ist jedoch klar erkennbar.

Etwas weniger scharf benannt wird die Problematik auch von Lothar Böhnisch: Sie (die Wohlfahrtsverbände) stehen heute schon am Scheideweg zwischen einer sozialpolitischen Organisation, die Öffentlichkeit verlangt und soziale Konflikte aufnehmen kann und einer binnenzentrierten markt- und betriebswirtschaftlcihen Profilierung, die Öffentlichkeit und gesellschaftliche Konfliktaustragung eher ausschließt und sich im Lobbyismus erschöpft (vgl. Sozial Extra, 1/2 2012, S.47 Springer VS Verlag).

„Ein Euro Jobs“ – München

Das IAB (hauseigene Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit) kommt in einer Studie zum Ergebnis, dass Arbeitsgelegenheiten (sog. „1-€-Jobs) in München negative Beschäftigungseffekte haben. Dies bedeutet: Personen die keine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen müssen, finden leichter einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen die von der Stadt München gefördert werden.

Quelle:
http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/36/36016/1.html

Bedrohte Jugendhilfe

Im Rahmen der Debatte um die mögliche Abschaffung des (einklagbaren) Rechtes auf Jugendhilfe (präziser Hilfen zur Erziehung) ein Kommentar von Prof. Norbert Wohlfahrt: http://www.sozial.de/index.php?id=39&tx_ttnews[tt_news]=24726
Ein Kommentar zum gleichen Thema von Prof. Johannes Münder: http://sozialearbeit.einmischen.info/__oneclick_uploads/2011/10/munder-bessere_kinder-und_jugendhilfe-14-09-111-1.pdf
Die aktuelle Situation wird auch ein Thema unseres nächsten Treffens sein (15.12. 19 Uhr Eine Welt Haus).

München: Kein Recht zu betteln?

In regelmäßigen Abständen findet in der Lokalpresse München eine wenig fundierte Hetze gegen bettelnde Personen (die angeblichen „Bettlerbanden“ angehören) statt.
Bei der Berichterstattung werden oft viele Fakten nicht berücksichtigt. Beispielsweise, dass Betteln in München natürlich organisiert sein muss, da bei einer Kontrolle durch die Polizei das Geld als Sicherheitsleistung beschlagnahmt wird. Dies ist aber nicht zwangsläufig ein Zeichen für „Banden“ sondern ist logischerweise die einzig sinnvolle Form in München betteln zu gehen. Wenn das Geld nicht eingesammelt wird, wäre die ganze Arbeit bei einer Kontrolle möglicherweise umsonst.
Mehrheitlich handelt es sich – meiner persönlichen Einschätzung nach – gerne lasse ich mich korrigierem – bei in München „bettelnden“ Menschen um Personen, die kein Zugang zu Sozialleistungen haben, sich aber legal in Deutschland aufhalten.

Zwei gute Berichte sind in den letzten Tagen in der Sueddeutschen Zeitung erschienen. Sie stechen aus der üblichen Berichterstattung heraus:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/armut-in-muenchen-trotz-euro-rente-ist-betteln-verboten-1.1189948

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bettler-in-bayerns-staedten-bitte-seien-sie-kaltherzig-1.1183064

Drei weitere interessante Links zum Thema „Betteln“ z.T. auch mit expliziten Bezug auf München:
http://www.linksnet.de/de/artikel/20688
http://pixeloekonom.com/2010/06/23/beruf-bettler-die-okonomie-einer-gar-nicht-so-einfachen-tatigkeit/
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/strafr/3554