Auch kommunal finanzierte kirchliche Einrichtungen in München dürfen weiterhin diskriminieren


Der vom AKS initiierte Stadtratsantrag ist mit folgendem Ergebnis beschlossen worden (Auszug aus einer Pressemitteilung der Grünen/Rosa Liste):

Stadtrat verlangt Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrichtlinien bei städtischen Aufträgen und Zuschüssen – aber kirchliche Träger dürfen diskriminieren

Auf Initiativen der Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste und Die Linken hat der Verwaltungs- und Personalausschuss heute beschlossen, nicht nur wie bisher bei städtischen Zuschüssen, sondern auch bei
Auftragsvergaben von potentiellen Vertragspartnern eine Bestätigung für die städtische Zielsetzung zu verlangen, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dies wird Vertragsbestandteil. Dem Wunsch der Antragsteller, auch kirchliche Träger einzubeziehen, konnte der Stadtrat aus rechtlichen Gründen nicht folgen: kirchliches Arbeitsrecht könnten die Kirchen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts eigenständig gestalten. Eine Beurteilung der Glaubens- und Sittengrundsätze stünde der Stadt wegen der staatlichen Neutralitätspflicht nicht zu.
Dazu Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste: „Politisch halte ich es für völlig absurd, dass der Gesetzgeber den Kirchen ein Diskriminierungsrecht als Selbstbestimmungsrecht erlaubt. Man darf sogar
das, was bei jedem anderen Zuschussnehmer als Diskriminierung bezeichnet würde, nicht als Diskriminierung bezeichnen und deshalb auch nicht als Begründung für eine Zuschussverweigerung nehmen. Lesbische Mitarbeiterinnen und schwule Mitarbeiter sind damit ständig von Kündigung bedroht, wenn ihre sexuelle Orientierung offen gelebt oder bekannt wird, z.B. bei einer Verpartnerung. Dieses
Diskriminierungspotential muss endlich abgeschafft werden, gerade wenn
die öffentliche Hand mit Steuergeldern kirchliche Beratungsstellen,
Altenheime oder Kindergärten fördert.“ (..)

 

An dieser Stelle auch der Hinweis auf eine spannende Neuerscheinung:

Kress, Hartmut: Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht-sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten, Baden Baden 2014.

 

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