Migrationsberatung bedarfsgerecht gestalten und nicht nach Schema F
Wir erleben täglich, wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe für Migrant*innen eingeschränkt werden. Als Fachkräfte in der Migrationsarbeit sehen wir uns zunehmend gezwungen, Menschen lediglich weiterzuverweisen, statt ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten. Grund dafür sind staatliche Förderrichtlinien, die Beratung auf 3–5 Jahre begrenzen – ein strukturelles Hindernis, das den Kern sozialer Arbeit untergräbt.
Die zeitliche Begrenzung von Beratung ist nichts anderes als eine politische Barriere gegen Teilhabe. Sie trifft die Schwächsten am härtesten. Sie verhindert nachhaltige Integration. Sie widerspricht dem Gleichheitsprinzip und dem Anspruch einer demokratischen, sozialen Gesellschaft, und nicht zuletzt führt sie zu einem Stellenabbau in der Sozialen Arbeit durch die Hintertür. Denn dadurch sinken zwar nicht die Bedarfe, aber die Beratungszahlen.
Sozialarbeit ist keine Verweisstelle. Unser Auftrag ist es, soziale Gerechtigkeit zu fördern, Menschenrechte zu schützen, Vielfalt zu achten und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Menschenrechte, Demokratie und Sozialstaatlichkeit sind unteilbar – sie gelten für alle.
Wir rufen alle dazu auf, gemeinsam Haltung zu zeigen und unsere Stimme zu erheben.
Unsere Forderungen:
Migrationsberatung für alle – unabhängig von Status und Aufenthaltsdauer
Die zeitliche Begrenzung der Beratung ist strukturell diskriminierend, widerspricht dem Grundgesetz und verhindert nachhaltige Teilhabe. Besonders vulnerable Gruppen werden dadurch allein gelassen und verlieren den Zugang zu ihren Rechten.
Fachliche Freiheit statt politischer Vorgaben
Thematische Verbote und Einschränkungen der Beratungstätigkeit behindern professionelle Sozialarbeit. Beratung muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren – nicht an politischen Interessen.
Reform der Förderrichtlinien im Sinne einer menschenrechtsorientierten, gerechten und professionellen Migrationsarbeit