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Offener Brief zur Wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung


Der AKS hat im April gemeinsam mit GEW und ver.di einen offenen Brief zur wirkungsorientierten Steuerung an die Stadt München verschickt:
Offener_Brief_WSE

Update 13.05.2013: ver.di FB 3 unterstützt nun auch den offenen Brief.

„Sehr geehrte Stadtratsfraktionen,
Sehr geehrte Frau Meier,
sehr geehrte Frau Dr. Kurz-Adam,
sehr geehrte Frau Hügenell,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und Verbände,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Arbeit und des Erziehungsdienstes,
die Stadt München plant die Einführung einer wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur
Erziehung (WSE).
Dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) Stadtverband München sowie den ver.di Vertrauensleuten des
Sozialreferates der Landeshauptstadt München liegt daran, dass sich die Situation der
Klientinnen und Klienten nicht verschlechtert.“ (…)

Leserbrief an den AKS München

Caritas und Diakonie beschränken Berufsausübung für Suchttherapeuten

Die kirchlichen Träger betreiben im Suchtbereich 70-80% aller Beratungsstellen,Kliniken, Nachsorgeeinrichtungen u.s.w. Sie stellen Fachkräfte, wie Sozialarbeiter, Ärzte, Psychologen nur ein, wenn diese Kirchenmitglieder sind und eine religiöse Form der Lebenspartnerschaft nachweisen. Die religionsfreien Träger wie AWO, Rotes Kreuz, DPWV und öffentliche Hand besetzen in ihren Einrichtungen die Arbeitsplätze ausschließlich nach Qualifikation. Über die Hälfte der dort arbeitenden Fachkräfte könnte auch in einer kirchlichen Einrichtung angestellt werden. Mit denjenigen Fachkräften jedoch, die zwar Qualifikation, aber keine kirchliche Zugehörigkeit oder Lebenspartnerschaft vorweisen, können daher in Deutschland nur 10 – 15% der Stellen in Suchteinrichtungen besetzt werden. Gleichwohl werden diese Arbeitsplätze zu 100% von den Krankenkassen, Rentenversicherungen oder mit Steuergeld bezahlt. Ich habe als Leiter einer Suchtklinik oft erlebt, dass Suchttherapeuten auf Stellensuche in eine Kirche eintraten oder wiedereintraten oder ihren Kirchenaustritt dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machten, damit er dem Arbeitgeber verborgen blieb. Manchmal haben Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen für qualifizierte Stellenbewerber einen schnellen Alibi-Kircheneintritt organisiert. Nicht alle Suchttherapeuten haben diese Heuchelei über sich gebracht, was für ihre Qualifikation spricht, weil Suchtarbeit der Glaubwürdigkeit bedarf, um wirksam zu sein.
(Autor ist bekannt)

Nächstes AKS-Treffen


Das nächste offene Treffen vom AKS findet statt am: Do 18.04.2013 ab 19 Uhr, Ort: „bei Taki“ Sankt Paulstr. 3, Nähe HBF/DGB Haus
1. Rückblick AKS/GEW-Veranstaltung: „Politik, Politisierung und Soziale Arbeit“ mit Frank Bettinger am 3.4. mit knapp 50 Teilnehmer_innen: Was war gut? Was können wir das nächste Mal besser machen?
2. Wirkungsorientierte Steuerung: Wie geht es weiter, was gibt es für Neuigkeiten, Stand der Dinge Fragenkatalog, DGSA
3. Vorbereitung der Veranstaltung: „Loyal dienen. Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“ am 10.06.:
Neue Fachartikel zum Thema kirchl. Arbeitgeber finden sich nun auch hier http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/DDS_04-2013.pdf
4. Sonstige Themen