Erster Rückblick: Veranstaltung mit Rechtsanwalt H. Heinhold

Spannender Austausch mit RA Heinhold am 5.10.2017 im DGB Haus zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der bay. Förderrichtlinie zur Asylsozialberatung mit über 70 KollegInnen (nicht nur) aus der Flüchtlingsarbeit.
Erstes Fazit: Es geht ganz viel an Sozialberatung auch bei rechtlichen Fragestellungen unserer KlientInnen. Wir müssen es einfach nur tun und uns mehr trauen. Sozialberatung durch die Verbände und durch Behörden ist auch bei Rechtsfragen gesetzlich zulässig! Die Arbeitgeber müssen dazu ausreichende Schulungen anbieten und einen Juristen zur Beratung bereithalten, siehe RDG.

AKS München mit Dank an alle TeilnehmerInnen und UnterstützerInnen (ver.di München, Rechtshilfe für AusländerInnen e.V. und interkulturellem Forum)!

Hier der Link zum Entwurf der neuen sog. „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (ehemals Asylsozialberatungsrichtlinie) http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Entwurf-Beratungs-und-Integrationsrichtlinie-ehemals-Asylsozialberatungrichtlinie-01.01.2018.pdf

Punkt 2.1.4 muss raus und wäre im Fall der Fälle rechtswidrig!

Pressemitteilung vom AKS zur Asylberatungsrichtlinie

Integration auf Bayerisch?
Unsere Pressemitteilung und Stellugnahme zum Entwurf des bayerischen Sozialministeriums zur neuen Asylsozialberatungsrichtline, die ab 01.01.2018 gelten soll:
20170921-PM-Asylsozialberatung AKS_neu_lang
Unser Urteil: Weg mit dem Schrott! Wir lassen uns nicht bevormunden und stehen als Sozialarbeiter*innen für eine ergebnisoffene, professionelle Beratung der Ratsuchenden!

Hier der Link zum Entwurf der neuen sog. „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (ehemals Asylsozialberatungsrichtlinie) http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Entwurf-Beratungs-und-Integrationsrichtlinie-ehemals-Asylsozialberatungrichtlinie-01.01.2018.pdf

Punkt 2.1.4 muss raus und wäre im Fall der Fälle rechtswidrig!

AKS Veranstaltung 05.10. Asylsozialberatung oder Abschiebeförderung?

Versuche der politischen Nutzbarmachung unabhängiger Sozialberatung – eine aktuelle und historische Einordnung.

Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München mit Rechtsanwalt Hubert Heinold:
Im März 2017 drohte das bayerische Sozialministerium den Trägern der Asylsozialberatung mit der Kürzung staatlicher Mittel, sollten sie Geflüchtete weiterhin auf legale Rechtsmittel zur Abwendung von Abschiebungen hinweisen….

Vortrag und Diskussion am 05.10.2017 ab 19 Uhr im DGB Haus, Schwanthalerstr. 64.

Der ausführliche Einladungsflyer findet sich hier:
AKS Veranstaltung_Asylsozialberatung 05.10.2017 Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München

AKS Bundestreffen in Freiburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das diesjährige Bundestreffen der Arbeitskreise kritischer Sozialer Arbeit findet vom 17.11.-19.11.2017 in Freiburg statt.
Vom Münchner AKS fahren mindestens 15 Kolleg*innen mit.
Das aktuelle Programm und Informationen zur Anmeldung finden sich hier:
https://aksfreiburg.files.wordpress.com/2017/02/einladung_aks-bundestreffen_2017.pdf“>https://aksfreiburg.files.wordpress.com/2017/02/einladung_aks-bundestreffen_2017.pdf

Für einen offenen Diskurs über den Entwurf einer neuen Asylberatungsrichtlinie!

Aktuell wird im Sozialministerium an einer neuen Asylsozialberatungsrichtlinie gearbeitet die ab dem 01.01.2018 gelten soll.  Um den Diskurs u.a. auch für die Basis zu öffnen findet Ihr den Entwurf mit der neuen Bezeichnung „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ hier:

Entwurf Beratungs und Integrationsrichtlinie (ehemals Asylsozialberatungrichtlinie) 01.01.2018

Der Entwurf beinhaltet u.a. die Aussage: „Insbesondere soll die Beratung keine Tätigkeit umfassen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern“ (Punkt 2.1.4) und“ Beratungsleistungen, die nicht dem Zweck der Richtlinie entsprechen, sind förderschädlich und führen zur Kürzung der Zuwendung (Punkt 6.2). Auch ansonsten sind viele Änderungen enthalten die einer Kommentierung bedürfen. Der AKS arbeitet an einer Stellungnahme.

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit – München