2. Berliner Arbeitstagung kritische Soziale Arbeit. Einmischen – Strategien und Gegenwehr

Folgend ein Hinweis zu einer Tagung zur überregionalen Vernetzung:

10. und 11. Oktober 2014 in Berlin (Pumpe e.V.)
„Liebe MitstreiterInnen: Es geht weiter!

Die neue Tagung versteht sich als Fortsetzung und Weiterentwicklung der Tagung vom 21. Juni 2011 „Aufstehen – Widersprechen – Einmischen. Gemeinsame Wege aus der neoliberalen Falle.“
Bei der Tagung 2011 stand die Analyse der gegebenen Verhältnisse in der Sozialen Arbeit im Vordergrund und wir haben erste Überlegungen angestellt, wie wir diesen Zumutungen und Verwerfungen gemeinsam begegnen könnten (vgl. „Zukunftswerkstatt Soziale Arbeit“ 2012).

In der Zwischenzeit hat sich viel getan auf der Bühne der kritischen Sozialen Arbeit. Der Widerstand regt sich an Hochschulen und in der Praxis.
Dennoch gibt es sehr viele KollegInnen, die zu den Verhältnissen schweigen oder sich an die neoliberale Sozialpolitik gewöhnt haben.
Gleichzeitig sind die Bedingungen für unsere KlientInnen und für unsere Profession in vielen Städten und Gemeinden noch brisanter geworden. Wir leiden unter prekären Arbeitsbedingungen, Überlastung und fachlich unzumutbaren Anforderungen und Strukturen.
An einigen Stellen sind die Bedingungen inzwischen offen sichtbar an ihre Grenzen gestoßen und die Auseinandersetzung ist in ein neues Stadium eingetreten. Wir solidarisieren uns z.B. mit den KollegInnen der Berliner Jugendämter, die derzeit mit Aktionen auf ihre Lage aufmerksam machen.

Wir meinen, es ist an der Zeit, uns erneut auszutauschen und uns gegenseitig unserer Solidarität und unserer Kraft zu versichern:
Im Mittelpunkt der neuen Tagung werden die möglichen und schon gelebten Strategien der Gegenwehr vorgestellt, diskutiert und entwickelt.“

Geschlossene Unterbringung in Pasing – reloaded


Aktuelle Informationen zum Stand der Dinge bezüglich des Jugendhilfezentrums mit freiheitsentziehenden Maßnahmen finden sich hier:
http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3161364
Die Einrichtung soll 2014 unter Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe (Diakonie) Würzburg wiedereröffnet werden.
Einige Hintergründe der Schließung des Zentrums sind z.B. hier nachzulesen:
vgl. http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/pasing-jugendheim-ausser-kontrolle-2724515.html
auch in der SZ war hierzu ein Artikel erschienen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/skandal-um-pasinger-jugendheim-ich-fuehle-mich-verarscht-1.1569374

Positionspapier vom AKS zur Wirkungsorientierten Steuerung

Als PDF das Positionspapier vom Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit zum Thema wirkungsorientierte Steuerung:
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Position des AKS zu WSE
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Weitere Dokumente folgen in Kürze

Auch kommunal finanzierte kirchliche Einrichtungen in München dürfen weiterhin diskriminieren


Der vom AKS initiierte Stadtratsantrag ist mit folgendem Ergebnis beschlossen worden (Auszug aus einer Pressemitteilung der Grünen/Rosa Liste):

Stadtrat verlangt Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrichtlinien bei städtischen Aufträgen und Zuschüssen – aber kirchliche Träger dürfen diskriminieren

Auf Initiativen der Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste und Die Linken hat der Verwaltungs- und Personalausschuss heute beschlossen, nicht nur wie bisher bei städtischen Zuschüssen, sondern auch bei
Auftragsvergaben von potentiellen Vertragspartnern eine Bestätigung für die städtische Zielsetzung zu verlangen, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dies wird Vertragsbestandteil. Dem Wunsch der Antragsteller, auch kirchliche Träger einzubeziehen, konnte der Stadtrat aus rechtlichen Gründen nicht folgen: kirchliches Arbeitsrecht könnten die Kirchen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts eigenständig gestalten. Eine Beurteilung der Glaubens- und Sittengrundsätze stünde der Stadt wegen der staatlichen Neutralitätspflicht nicht zu.
Dazu Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste: „Politisch halte ich es für völlig absurd, dass der Gesetzgeber den Kirchen ein Diskriminierungsrecht als Selbstbestimmungsrecht erlaubt. Man darf sogar
das, was bei jedem anderen Zuschussnehmer als Diskriminierung bezeichnet würde, nicht als Diskriminierung bezeichnen und deshalb auch nicht als Begründung für eine Zuschussverweigerung nehmen. Lesbische Mitarbeiterinnen und schwule Mitarbeiter sind damit ständig von Kündigung bedroht, wenn ihre sexuelle Orientierung offen gelebt oder bekannt wird, z.B. bei einer Verpartnerung. Dieses
Diskriminierungspotential muss endlich abgeschafft werden, gerade wenn
die öffentliche Hand mit Steuergeldern kirchliche Beratungsstellen,
Altenheime oder Kindergärten fördert.“ (..)

 

An dieser Stelle auch der Hinweis auf eine spannende Neuerscheinung:

Kress, Hartmut: Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht-sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten, Baden Baden 2014.

 

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit – München