Aktuell wird im Sozialministerium an einer neuen Asylsozialberatungsrichtlinie gearbeitet die ab dem 01.01.2018 gelten soll. Um den Diskurs u.a. auch für die Basis zu öffnen findet Ihr den Entwurf mit der neuen Bezeichnung „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ hier:
Der Entwurf beinhaltet u.a. die Aussage: „Insbesondere soll die Beratung keine Tätigkeit umfassen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern“ (Punkt 2.1.4) und“ Beratungsleistungen, die nicht dem Zweck der Richtlinie entsprechen, sind förderschädlich und führen zur Kürzung der Zuwendung (Punkt 6.2). Auch ansonsten sind viele Änderungen enthalten die einer Kommentierung bedürfen. Der AKS arbeitet an einer Stellungnahme.
An dieser Stelle auch schon der Hinweis:
Am 05.10. organisieren wir in München eine Abendveranstaltung zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz und Soziale Arbeit am Beispiel der Asylsozialberatung. Weitere Infos folgen in Kürze.
Hintergrund: Der AKS München übergab am Montag, den 15.05.2017 im Anschluss an seine Pressekonferenz einem Sprecher des Sozialministeriums die binnen weniger Wochen eingesammelten 1200 Unterschriften für seinen Aufruf „Wir sind SozialarbeiterInnen und keine Abschiebehelfer“ .
Danke an alle UnterstützerInnen!
Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit – München
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