AKS Plenum

Die nächsten Treffen des offenen Plenums (Jede/r ist Willkommen):

16.05. 19 Uhr und 06.06. 19 Uhr in der BALANSTRAßE 34, Nähe Rosenheimer Platz (ehem. Hein Gericke)

Unser Themen sind aktuell:

Drogentotengedenktag, Ankerzentren, Organisation eines Fachtags, Tagungen,  Kampagnen – und Bündnisarbeit (aktuell #ausgehetzt, Solidarity City, Ankerwatch), Fachkräftegebot/dienstherreneigener Studiengang/duales Studium und alles was noch eingebracht wird

 

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

An
den Landrat von Fürstenfeldbruck und Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Karmasin
die weiteren offiziellen und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
die Öffentlichkeit
die Presse

München, den 21.3.2019

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

Sehr geehrter Herr Karmasin,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München arbeitet momentan zusammen mit dem Münchner Flüchtlingsrat und dem Bayerischen Flüchtlingsrat an einer Verbesserung bzw. Gewährleistung des Zugangs begleiteter minderjähriger Geflüchteter zu Jugendhilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Diese gesetzlichen Leistungen stehen ausdrücklich allen Kindern und Jugendlichen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bei Bedarf rechtlich zu. Dazu haben wir Ende letzten Jahres einen rechtlich fundierten Handlungsleitfaden erarbeitet, den wir Ihnen hiermit anhängen.
Im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 haben wir uns schriftlich an das Amt für Jugend und Familie in Fürstenfeldbruck gewandt mit der Bitte um Erläuterung, wie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die geflüchteten Kinder und deren Eltern in der sog. Anker-Dependance Fürstenfeldbruck konkret umgesetzt wird. Anfang Februar 2019 erhielten wir eine Antwort des zuständigen Amtsleiters, Dietmar König, mit recht allgemeinen Schilderungen zur Situation, jedoch ohne konkrete Hinweise darauf, ob und wie das Jugendamt Fürstenfeldbruck die vom Gesetz geforderten proaktiven und regulären Leistungen anbietet. Herr König verwies darauf, dass für die „Ausgestaltung und Betreuung aller untergebrachter Personen“ die Regierung von Oberbayern verantwortlich und zuständig und die Caritas Asylsozialberatung vor Ort sei.
Wir stellen dazu fest: Nicht die Regierung von Oberbayern ist in der Verantwortung, die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kinderschutz umzusetzen; diese Aufgabe obliegt der Kommune, in diesem Fall dem Landkreis Fürstenfeldbruck. In der Verantwortung der Regierung von Oberbayern liegt es, die mangelhaften räumlichen Begebenheiten zu verbessern und die Isolation nach Außen abzuschaffen. Weiterhin stellen wir fest, dass die Asylsozialberatung konzeptionell nicht der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen ist. Sie stellt vielmehr eine sicherlich engagierte, aber unterfinanzierte allgemeine Beratung für geflüchtete Erwachsene dar.

Es reicht zur Aufgabenwahrnehmung eines Jugendamtes nicht aus abzuwarten, ob „aus dem Ankerzentrum heraus“ Hinweise auf einen möglichen Jugendhilfebedarf bzw. einer möglichen
Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gelangen. Das Jugendamt ist nach dem SGB VIII eindeutig aufgefordert, von sich aus tätig zu werden. Dass die Lebensumstände der in der sog.
Anker-Dependance lebenden Menschen prekär und desaströs sind, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.

Wir fordern deshalb den Jugendhilfeausschuss dazu auf, sich der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der sog. Anker-Dependance und anderen Sammelunterkünften anzunehmen und für eine bedarfsgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
das Bündnis „Jugendhilfe für begleitete Minderjährige“
bestehend aus
AKS München, Münchner Flüchtlingsrat und Bayerischer Flüchtlingsrat

Kontakt: kritischesozialearbeit@gmx.de

Handlungsleitfaden „Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge“, sowie
weiterführende Artikel und Gutachten auch zu den sog. Ankerzentren:
http://www.aks-muenchen.de/2018/11/jugendhilfe-fuer-begleitete-minderjaehrigefluechtlinge/

Anlage:
Antwort Amt für Jugend und Familie vom 8.2.2019

Aktuelle Themen des AKS

Der AKS bereitet für September 2019 einen Fachtag für Sozialarbeiter*innen im Großraum München an der KSH vor.  Als Hauptreferentin hat Prof. Staub-Bernasconi zugesagt. Die staatliche Hochschule hatte eine Raumanmierung zunächst abgelehnt, da der Fachtag zu politisch sei, wäre aber nach längerer Diskussion bereits dies neu zu Prüfen. Nähere Infos in Kürze.

Ansonsten beteiligt sich der AKS aktuell an Bündnissen zu „Ankerzentren„, bei „Solidarity City“ und #ausgehetzt.

Gemeinsam werden  Tagungen und Vernetzungstreffen besucht (u.a. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit 04/2019, AKS -Regionalgruppentreffen in Aachen 09/2019, Vernetzungstreffen kritischer Gruppen aus der Schweiz, ÖSterreich und Deutschland 05/2019, Theoriewochenende in Tirol 06-07/2019).

Redebeiträge bzw. Workshops sind u.a. beim Drogentotengedenktag 2019 und bei Tagungen geplant.  Vorlesungen zu Sozialpolitik und kritischer Sozialer Arbeit werden an verschiedenen Hochschule realisiert.

Jede(r) ist bei unseren Plenumstreffen willkommen: Die nächsten offenen Treffen des AKS finden statt: am 21.03.2019, 11.04.2019, 16.05.2019 in der BALANSTRAßE 34, Nähe Rosenheimer Platz (ehem. Hein Gericke), wie üblich jeweils ab 19 Uhr.

 

Druckdatei des Fachbüchleins „Der disziplinierende Staat.“

Aus Anlass der Prüfung von Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht hat der Autor die Druckdatei des Fachbuches zur Verfügung gestellt. Das Buch ist im Buchhandel vergriffen:

„Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte“

Der disziplinierende Staat Druckdatei2

Rezensionen finden sich hier:
http://www.socialnet.de/rezensionen/13248.php

http://www.dielinke-muenchen-stadtrat.de/uploads/media/20121001_A_MitLinks41.pdf, S.31.

http://www.gew-bayern.de/index.php?id=399
DDS (Mitgliederzeitschrift der GEW Bayern) November 2012, S.23.

Forum Sozial (Verbandszeitschrift des DBSH) 3/2012, S.54.

„Die hier in Buchform vorliegende Masterarbeit ist eine dichte, aber sehr gelungene kritische Analyse zu den Ursachen und der Reichweite eines Problems, dessen zukünftige Tragweite nur vermutet werden kann, sich aber insbesondere mit Blick auf das Phänomen der Exklusion schärfer konturiert.“
„Das Buch ist allen in diesem Bereich Tätigen zur Orientierung und als Anstoß zu empfehlen, ihr eigenes Handeln im Hinblick auf seine Sinnhaftigkeit und Reichweite kritisch zu reflektieren. Aber auch all jene, die skeptisch gegenüber der Verallgemeinerbarkeit von Ansprüchlichkeit und Missbrauchsverhalten seitens der Alimentierten sind, die den Schleier der Ideologie und der Rechtfertigungsnarrative lüpfen wollen, die sich nicht mit politisch-populistischen Statements und den Botschaften aus medialer Vermarktung des Sanktionsgeschehens begnügen wollen, finden hier sachliche Informationen über Ursachen und Folgen eines neoliberalen Meinungsklimas“

(Arnold Schmieder. Rezension vom 19.06.2012 in: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/13248.php, Datum des Zugriffs 29.06.2012).

„Seine sich an die kritische Soziologie anleihende Kritik und die aufgezeigt Verbindung zu den Arbeitsmarktreformen sind zwar nicht neu, aber wunderbar kompakt und nachvollziehbar dargestellt. (…) Der Arbeit ist eine große Verbreitung zu wünschen, aber sie sollte auch Anlass für Wissenschaft und Forschung sein, sich den Bedingungen einer Sozialen Arbeit und Praxis, in der Kontrolle eine immer wichtigere Rolle zu übernehmen scheint, kritisch zu widmen.“

(Wilfried Nodes: Der disziplinierende Staat, in: Forum Sozial 3/2012, S.54.)

„Der Sozialarbeiter Nicolas Grießmeier setzt sich in seiner überaus lesenswerten Masterarbeit mit der Frage auseinander, was Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II- EmpfängerInnen bewirken sollen und ob diese Wirkung in der Praxis erreicht wird.“ „Doch nicht nur die Nähe zur Praxis zeichnet das Buch aus. Im ersten Kapitel beschreibt der Autor, wie das neoliberale Weltbild, das unsere Gesellschaft inzwischen auf allen Ebenen beeinflusst, zu einem ökonomistischen Gerechtigkeitsbild geführt hat, das Kontroll- und Zwangsmechanismen über positive Anreize stellt.“

(Ute Schmitt: Sanktionen gegen Hartz-IV-BezieherInnen, in: DDS. Die demokratische Schule. Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bayern, November 2012, S.23)

„Besonders eindrücklich wird das Buch, wenn der Autor auf Beispiele aus seiner Praxis in der Sozialen Arbeit in München zurückgreift.“
„Mit seinem formalen wissenschaftlichen Aufbau und Stil wendet es sich vorwiegend an ein Fachpublikum aus der Sozialen Arbeit, bei Trägern, in der Sozialverwaltung und Politik. Diesem Personenkreis sei das Buch besonders empfohlen.“

(Mario Simeunovic: Rezension Tatort Totalsanktion, in: MitLinks. Für ein solidarisches München. Zeitschrift aus der Politischen Gruppe DIE LINKE im Stadtrat – in Zusammenarbeit mit dem Forum Linke Kommunalpolitik München Nr. 41, Oktober 2012, S. 31.)

Rückmeldungen von LeserInnen:
„Zuckerbrot und Peitsche werden in diesem Werk „gut“ beschrieben…. habe es halb durch und musste es erstmal zwecks Abwendung einer schweren Depression zur Seite legen….“
„Besser kann man die Situation nicht schildern. Eine ausgezeichnete Arbeit.“
„Ich würde mir wünschen, dass jeder Richter an den Sozialgerichten Ihre Arbeit lesen muss.“

 

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

+++Pressemitteilung des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit München, Bayerischer Flüchtlingsrat, Münchner Flüchtlingsrat+++

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

Termin: 12.02.2019, VOR der Anker-Dependance, Fürstenfeldbruck, 9:30 Uhr

Anlass: Am 12.02.2019 lädt die Regierung von Oberbayern zu einem Pressegespräch in die Anker-Dependance Fürstenfeldbruck ein. Wir, ein Bündnis aus dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und dem Münchner Flüchtlingsrat möchten diese Gelegenheit nutzen, die Presse auf die prekäre Lebenssituation der Bewohner*innen, insbesondere die der Kinder, Säuglinge und Frauen im Ankerzentrum hinzuweisen. Der Infobus des Münchner Flüchtlingsrats berät jeden Dienstag die Bewohner*innen vor dem Ankerzentrum Fürstenfeldbruck. Er wird hier auch am Pressetermin, 12.2.19 ab 9.30 Uhr anwesend sein und steht der Presse für Interviews zur Verfügung.

Frauen und Kinder
Alleinstehenden Frauen wird nicht genügend Schutz und Privatsphäre gewährt. Die Zimmerbelegung ist mit bis zu fünf Frauen plus Kindern eine belastende Situation. Duschen und Zimmer sind nicht verschließbar. Schutzräume, die wirklichen Schutz bieten bestehen nicht, es patrouilliert lediglich (meist männliches) Sicherheitspersonal nachts im offenen Frauentrakt. Viele Frauen sind als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gekommen und stark traumatisiert. Für sie sind die vorhandenen Schutzkonzepte schlichtweg nicht ausreichend. Die Ernährungssituation von Kleinkindern im Lager ist dramatisch. Babynahrung kann bisher nur im Security-Raum mit einem Wasserkocher (für 1100 Bewohner*innen) erwärmt werden. Bewohner*innen berichten, dass es oft von der Gunst des Wachpersonals abhänge, ob der Kocher überhaupt benutzt werden darf. Kleinkinder leiden teilweise unter Mangelernährung, da sie die Catering-Kost nicht vertragen. Zwischenmahlzeiten sind nicht vorgesehen, was sich insbesondere bei erkrankten Kindern negativ auswirkt. Die Zubereitung von kindgerechten Mahlzeiten und somit die selbstverantwortliche Versorgung der Kinder bleibt den Müttern verwehrt. An dieser Situation wird auch die geplante Einführung von zwei Teeküchen nichts ändern.

Fehlende Jugendhilfe
Ein weiterer eklatanter Mangel ist die fehlende Jugendhilfe für begleitete Kinder und Jugendliche im Ankerzentrum. In Deutschland erhalten alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ). Einzige Anspruchsvoraussetzung ist der „gewöhnliche Aufenthalt“, der weder eine Mindestaufenthaltsdauer noch die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels voraussetzt. Der räumliche Lebens- oder Daseinsmittelpunkt in Deutschland wird von Geflüchteten regelmäßig bereits mit Einreise begründet. Das Jugendamt steht somit in der Pflicht, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Das Jugendamt Fürstenfeldbruck erfüllt unserer Kenntnis nach diese Pflicht nicht. Es bietet in der Ankerdependance keinerlei proaktive Informations- und Beratungsangebote an, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII werden nicht gewährt. Der AKS München hat einen sozialpädagogischen und juristischen Handlungsleitfaden erstellt und darüber mit dem Jugendamt Fürstenfeldbruck mehrfach Kontakt aufgenommen. Die Anschreiben an die Leitung des Jugendamts blieben bisher jedoch unbeantwortet.

Forderung
„Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in diesem Lager müssen geschützt werden. Eine Unterbringung in dieser Form ist unmenschlich und gefährdet die Rechte und den Schutz der Bewohner*innen. Für die Kinder stellt diese Form der Unterbringung eine strukturelle Kindeswohlgefährdung dar,“ so Philipp Heinze, Sprecher des Bündnisses. „Öffentlich ist davon aber kaum die Rede, stattdessen werden die Menschen und gerade auch die Kinder in den Lagern vergessen und im Diskurs ausgeblendet. Die Schließung der Ankerzentren und die Unterbringung in kleineren Wohneinheiten ist der einzige Weg, die Gesundheit und Unversehrtheit der geflüchteten Menschen zu sichern.“

Pressekontakt:
 kritischesozialearbeit@gmx.de

Weitere Informationen:

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit – München