Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Bundesweiter Handlungsleitfaden für die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern (ASD; BSA; VMS; RSD; KSD) und der Asylsozialberatung

Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII

Unsere ausführliche Stellungnahme:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete / Print- & Online pdf zum lesen und ausdrucken. 

Mit freundlicher Unterstützung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)

Glossar:

  • KSÜ: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern
  • SGB VIII: Sozialgesetzbuch Acht
  • AnkER-Zentrum: Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung
  • ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst
  • BSA: Bezirkssozialarbeit
  • KSD: Kommunaler Sozialdienst
  • VMS: Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung
  • RSD: Regionaler sozialpädagogischer Dienst
Schwerpunkt Ankerzentren:
Verwendete Literatur:
  • Berthold, Thomas (2014) In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Klaus, Tobias (2016) Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften. Zusammenfassender Bericht | November 2015 – Januar 2016. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Naber, Adam (2017) Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Deutsches Komitee für UNICEF. Köln.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016a) Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. München: DJI.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016b) Zugang begleiteter ausländischer Kinder zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach der Flucht. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Vol. 35, Nr. 7/2016, 427-431.
  • Ostrop, Juliane, Naber, Adam, González Méndez de Vigo (2017) Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e. V.
  • Wiesner, Reinhard; SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe; 5. überarbeitete Auflage 2015
  • Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016) Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Anspruch ausländischer Kinder nach inner-, über- und zwischenstaatlichem Recht. Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 012/16. Berlin.

Aktuelle Treffen des AKS

Die nächsten offenen Plenumstreffen des AKS finden statt:

Am 08.11.18 und 13.12.18 um 19 Uhr in der Balanstr. 34 (ehm. HeinGericke).

Die Unterarbeitsgruppe „Duales Studium“ trifft sich am 30.10. ab 19 Uhr bei Taki.

Die Unterarbeitsgruppe AKS München-Tagung 2019 am 25.10. um 18 Uhr.

Vom 15./16.11. bis 18.11. fahren wir zum AKS Regionalgruppentreffen (AKS-Bundestreffen) nach Leipzig.

Drogentote in Bayern – Offener Bündnisbrief an Ministerin Huml

Liebe KollegInnen,
am 21.07.2018 beteiligte sich der AKS München u.a mit einem Redebeitrag am Drogentotengedenktag 2018 in München.
Die ausführliche Stellungnahme vom Bündnis von Condrobs, Extra, Caritas, Münchner-Aids Hilfe, Prop, AKS und Getaway e.V. welche sich an die bayr. Gesundheitsministerin Huml richtet lest ihr hier: Stellungnahme Drogentotengedenktag 2018

AKS Rede zum heutigen Drogentotengedenktag

Heute ist Drogentotengedenktag. Hierzu hält der AKS am Marienplatz eine Rede.
308 der 1207 Drogentoten sind 2017 in Bayern verstorben.
Unsere Rede findet sich zum Download hier:
Rede AKS zum Drogentotengedenktag 2018 final

Rede AKS zum Internationalen DrogenTotenGedenktag am 21.7.2018
Auch wir vom AKS möchten etwas zum internationalen Drogen-Toten-Gedenktag beitragen.
Als Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit wollen wir hier und heute unsere Position zur nationalen und internationalen Drogenpolitik ansprechen. Wir wollen aber auch zu der Rolle Stellung beziehen, in der wir als SozialarbeiterInnen in diesem Zusammenhang oftmals gesehen, zum Teil sogar gedrängt und funktionalisiert werden.
Die RednerInnen vor uns haben schon gut erörtert, worum es heute geht. Wir gedenken der vielen Drogentoten, die wir auch als Opfer der internationalen restriktiven Drogenpolitik sehen. Und da es der Internationale Drogentotengedenktag ist, wollen wir auch die globalen Ausmaße dieser Politik hier und heute ansprechen.
Uns geht es hier nicht nur um die Drogentoten, die aufgrund verunreinigter Substanzen sterben, sondern auch um die gesellschaftlichen Umstände in denen DrogengekonsumentInnen clandestin leben müssen.
Uns geht es aber auch darum, der vielen Toten zu gedenken, die als s.g. „Kollateralschäden“ in Folge von Landvertreibungen, Drogenkriegen und drogenfinanzierter Kriege in Kauf genommen werden.
Aus der Geschichte wissen wir, Prohibition führt zu weiterer Verelendung der Konsumenten und der Produzenten (gemeint sind hier die Bauern und Arbeiter auf den Feldern), und führt zu scham- und skrupelloser Bereicherung der Profiteure.
Die Profiteure sind nicht nur die mexikanischen Kartelle oder die Taliban weit weg, sondern auch die Waffenlieferanten und skrupellose Händler vor Ort, deren maßlose Gewinne mit tatkräftiger Unterstützung aus Europa aufrechterhalten und gesichert werden.
Und das nicht nur durch deutsche Waffenlieferungen von z.B. Heckler & Koch, sondern allein schon durch die Prohibitionspolitik, die diese dunklen Geschäfte des organisierten Verbrechens erst möglich und so richtig profitabel macht.
Es kommt zu Korruption bis in die höchsten Ebenen, zu Landvertreibungen der örtlichen Bevölkerung. Fluchtursachen werden so aktiv geschaffen.
Diese Politik dient aber auch dem weiteren Ausbau eines Überwachungsstaates, dem Ausbau von s.g. Polizeiaufgaben, eines Überwachungswahns hier in Bayern und der Durchsetzung eines Generalverdachtes gegenüber jedem Drogengebraucher.
Es sollte klar sein, dass Prohibition weder die Produktion noch den Konsum von Rauschmitteln unterbindet.
Dealer und Konsumenten aber auch neue Stoffkombinationen finden immer ihren Weg, selbst in die Knäste. So kommt es seit Jahrzehnten zu immer wieder „neuen“ Drogencocktails wie s.g. DesignerDrogen, Legal Highs, Badesalze, zu so absurden Kombinationen wie Krokodil, eine teuflische Mischung aus Hustensaft, Benzin, Farbverdünner, Salzsäure und rotem Phosphor als Heroinersatz oder dem nun auch schon seit Jahren etablierten Crystal Meth.
An den Infoständen hier können Sie sich über die Wirkungen und Gefahren der verschiedensten Mittel und Substanzen informieren.
Der Mensch findet immer seinen Weg zum Rausch und zur Droge.
Durch die Prohibitionspolitik profitieren kriminelle Banden von dem Elend, welches die Prohibition schafft und weiter verschärft.
Diese Politik verhindert einen selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Umgang mit Rauschmitteln und sorgt für eine massive Kriminalisierung und Verelendung von Konsumenten.
Und wir, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, sollen dieses forcierte Elend verwalten und verstecken. Wir sind aber keine Elendverwalter.
Unsere Aufgabe ist es nicht und kann es nicht sein, das Leben im Elend zu befrieden. Unsere Aufgabe besteht darin, gesamtgesellschaftlich die Lebensbedingungen zu verbessern.
Das ist unser Selbstverständnis als kritische SozialarbeiterInnen.
Lassen Sie uns kurz auf Beispiele blicken, wie es anders laufen kann.
 Uruguay hat als erstes Land auf der Welt Cannabis legalisiert, und damit die Cannabis-Mafia ruiniert und im Gegenzug die Steuereinnahmen erhöht
 In Staaten der USA, wie z.B. Colorado, bekommt man die Vorteile der Abkehr von der Prohibition deutlich zu spüren. Die Legalisierung des Marktes führt zur Entkriminalisierung der Konsumenten
 Erst kürzlich, Mitte Juni, hat das kanadische Abgeordnetenhaus mit überwiegender Mehrheit und der Senat ein Gesetzt verabschiedet, welches den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisiert
 Auch Portugal entwickelt sich in eine solche Richtung, und das Beispiel Holland muss inzwischen ja schon nicht mal mehr erwähnt werden
Deshalb fordern auch wir:
 Straffreiheit für den Besitz illegalisierter Substanzen und die Mittel für Strafverfolgung umzusteuern und für Prävention aufzuwenden
 eine kostendeckende Finanzausstattung für Soziale Arbeit, anstatt einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu schaffen und Konkurrenzsituationen auf Kosten der KlientInnen zu fördern
 die kontrollierte Vergabe von Substanzen und die Schaffung von Konsumräumen, um sicheren, risikoarmen Konsum zu gewährleisten, sowie eine schnelle professionelle Erst Hilfe im Drogennotfall sicher zu stellen
 Drugchecking, um Stoffe auf Verunreinigungen prüfen lassen zu können, um auch den DrogengebraucherInnen einen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
 Verpackungen mit Hinweisen zur Substanz und Konsumform einschließlich Warnhinweisen etwa zur Reinheit und Zusatzstoffen ähnlich wie beim bayrischen Reinheitsgebot
 Durch die Lebensmittelüberwachung kontrollierte Produktqualität
 Produkthaftung für Händler und Hersteller
 Erhebung von zweckgebundenen Steuern auf verkaufte Substanzen für Prävention und medizinische Hilfen
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann
 eine deutliche Verringerung gesundheitlicher Risiken und Schädigungen Drogen gebrauchender Menschen erreicht werden
 eine weitgehende Austrocknung des Schwarzmarktes und eine drastische Reduzierung der s.g. Beschaffungskriminalität erfolgen
 mit den Produzenten Fair Trade Lösungen und damit bessere Arbeits- und Lebensbedingungen ausgehandelt werden

Wir als kritische SozialarbeiterInnen stehen ein, für eine Gesellschaft in der ein selbstbestimmter und selbstverantwortlicher Umgang mit Drogen erlaubt und möglich ist.

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit – München