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Update -Wirkungsorientierte Steuerung



ERGEBNISBERICHT WSE DER EXTERNEN PROJEKTBERATUNG

1. Am 22.09. ist der 22-seitige Ergebnisbericht der externen Projektberatung (IFS und ISS) erschienen.

2. Dieser Abschlussbericht wird nun in einer 9-seitigen Stellungnahme der Arge Freie in der Lenkungsgruppe vom 14.10.2013 aus Sicht der Wohlfahrtsverbändes  scharf kritisiert.

3. Der AKS ist Debatte darüber – wie er sich zu den beiden Dokumenten positioniert.

 

***** Wie wirkt die wirkungsorientierte Steuerung? *****

Über 250 Teilnehmer_innen aus der Sozialarbeitspraxis, Wissenschaft und Politik.

Drei Stunden geballter Inhalt und divergierende Positionen.

Unsere Veranstaltung zur „Wirkungsorientierten Steuerung“ ist auf großes Interesse gestoßen.

In Kürze werden hier noch zwei Tagungsberichte  eingestellt.

 

*****Das Vortragsmanuskript von Prof. Andreas Polutta zum DOWNLOAD als PDF*****:

Polutta WSE Muenchen Manuskript_10_2013

 

Wir werden natürlich auch über neue Entwicklungen berichten.

 

Der AKS wird weiter am Thema bleiben.

Wer Interesse hat sich an den Diskussionen zur weiteren Vorgehensweise zu beteiligen, ist herzlich zu unserem nächsten AKS-Treffen eingeladen:

DO 31. 10 ab 17 Uhr (!).  Wie immer „bei Taki“ Sankt Paulstr. 3, gleich bei der  U-Bahn-Haltestelle Theresienwiese.

Wir freuen uns auch über Feedback zur Veranstaltung: kritischesozialearbeit@gmx.de

 

 

 

 

Zwischenstandsbericht – Stadtratsantrag zu kirchliche Arbeitgeber in München


a) Nach aktueller Einschätzung haben wir zum Thema kirchliche Arbeitgeber im Stadtrat zumindest einen Teilerfolg erzielen können. Der Beschluss muss allerdings noch verabschiedet werden. Am 20.11. wird er im Verwaltungs- und Personalausschuss der Stadt München debattiert.

Details siehe hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3113368.pdf

„Zu Buchstabe B der Beschlussvorlage im Vortrag des Referenten hat Herr Stadtrat Akman gebeten, künftig bei der Gewährung von Zuschüssen an kirchliche Träger an diese zu appellieren, die städtischen Antidiskriminierungsrichtlinien freiwillig anzuwenden. Die Verwaltung wird mit den kirchlichen Trägern Kontakt aufnehmen und die Frage einer Selbstverpflichtung ansprechen. Der Antrag des Referenten wurde nicht verändert.
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II. Antrag des Referenten
1. Von den Ausführungen zur Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und gleichstellungspolitischen Richtlinien bei Zuwendungen wird Kenntnis genommen.
2. Das Direktorium wird beauftragt eine Bestätigung zu entwickeln, die bei städtischen Vergaben ab der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Wert (Selbstbeschaffungsgrenze, derzeit 1.000 Euro) von potenziellen Vertragspartnern verlangt wird. Inhalt der Bestätigung ist die städtische Zielsetzung, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die Bestätigung soll in Form eines allgemeinen Programmsatzes in die städtischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen und damit Vertragsbestandteil werden.
3. Wegen der derzeitigen Rechtslage kann dem Anliegen des Stadtratsantrags von DIE LINKE vom 19.11.2012 nicht gefolgt werden“
Weitere Unterlagen und Informationen finden sich hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_vorlagen_ergebnisse.jsp?risid=2851299

b) Von Kolleginnen der Hochschule München ist in Zusammenhang mit der AKS Veranstaltung zu den „kirchlichen Arbeitgebern“ im Juni nun auch ein Artikel in der Mitgliedszeitschrift der GEW publiziert worden, Titel: „Nach dem Studium zur Kirche?“: dds 10 2013 nach dem studium in die kirche